Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Unterhaltes richtig?

Frage: Berechnung des Unterhaltes richtig?

Basti

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Hallo, ich hab folgendes Problem. Meine Freundin und ich haben uns leider getrennt. Unser leibliches Kind wohnt nun bei meiner Ex-Partnerin und das ca 130 km von mir entfernt. Eigentlich wollten wir alles Problemlos selber klären. (Ohne Anwälte etc.) Nun aber folgendes Problem. Das JA will den Unterhalt von mir beurkunden lassen. Ist ja nichts ungewöhnliches. Aber die Vorgehensweise des Beistandes ist mir irgendwie ungeheuer. Zuerst sollte ich einen Unterhalt von 294 Euro monatlich zahlen. Nach Einreichung meiner Unterlagen wurde entschieden, dass ich nur noch 240 Euro zahlen muss (Kredit aus der Beziehung, Fahrtkosten zur Arbeit, Fahrtkosten um meine kleine jedes 2. Wochenende zu sehen und Rentenzahlungen wurden Berücksichtigt.) 2 Wochen später erhalte ich jedoch ein Schreiben, dass ich doch 274 Euro zahlen sollte da der Kredit angeblich nach der Beziehung abgeschlossen wurde (Unterschriftsdatum ist aber weit vor dem Ende der Beziehung). Nach einem Anruf bei dem JA-Mitarbeiter zeigte er sich einsichtig aber meinte ich sollte trotzdem 260 Euro zahlen weil ich Automatisch 1 Stufe höher eingestuft werde. Sprich ich müsste eigentlich den mindestunterhalt von 240 zahlen aber soll 259 Euro zahlen. Begründung seinerseits: "Sie haben nur ein Kind und dann ist das immer so, die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Kinder ausgelegt." Ich möchte mich nun nicht über 19 Euro streiten weil ich sowieso immer freiwillig 260 Euro gezahlt hab. Aber die Arbeitsweise gefällt mir nicht. Nun die typische Frage: Darf der MA des JA so vorgehen oder sollte ich mal ein klärendes Gespräch mit seinem Vorgesetzten halten? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Viele Grüße Basti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde es von einem Anwalt vor Ort seriös ausrechnen lassen Liebe Grüße NB


desireekk

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Grundsätzlich ist die DT für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Wenn nur ein Unterhaltsberechtigter da ist, wird i. d. R. um eine Stufe höher eingruppiert. Insofern also richtig. Gruss D


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