xoxoJule
Liebe Frau Bader, wem steht Betreuungsunterhalt zu und wie berechnet sich dieser? Muss man das alles im Familiengericht klären, oder kann dies auch das Jugendamt? Sollte man alle Unterhaltsdinge beim Jugendamt festhalten? Und wenn ja, wo? Ein Beratungsgespräch wollte mein Ex nicht machen und lehnt es immer noch ab. Mein Ex bezahlt aktuell nur für das Kind Unterhalt, jedoch weiß ich nicht seinen genauen Verdienst (wurde kurz vor der Trennung befördert). Zudem kann ich meine Tätigkeit nach der Elternzeit nicht nachgehen, da ich mich um das Kind kümmere und abends, wenn das Kind schläft, studiere. Durch die aktuelle Corona-Situation ist auch kein Krippenplatz in Sicht. Vielen Dank und liebe Grüßea
Hallo, der Betreuungsunterhalt ist für die nichteheliche Mutter, die wegen des Kindes nicht arbeiten kann. Frage ist also, ab wann das Kind fremdbetreut werden kann (Anspruch auf KiGa-Platz ab 1. Geburtstag) - es geht höchstens 3 Jahre. Höhe richtet sich nach dem entgangenen Lohn und der Leistungsfähigkeit des Vaters. Liebe Grüße NB
mellomania
wie alt ist das kind? du hast ab 1. jahr einen rechtsanspruch auf betreuung. das solltest du einklagen wenn die stadt dir keinen platz zur verfügung stellt. kita oder tagesmutter, darauf hast du keinen einfluss. die stadt muss dir eine betreuung, egal welcher art zur verfügung stellen wenn das kind1 jahr alt ist.
xoxoJule
Liebe mellomania, vielen Dank für den Hinweis. Der Kleine ist jetzt 10 Monate alt.
Mitglied inaktiv
https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html das Jugendamt ist dafür NICHT zuständig und es ist auch unerheblich, dass du einen Anspruch auf Betreuung hast (Maniac wieder....) entscheidend ist tatsächlich die Leistungsfähigkeit des nochgatten, da hapert es meistens. da du eh einen Anwalt für die Scheidung brauchst, lass den das gleich ausrechnen!
mellomania
das war nicht übergriffig gemeint, nur als info für dich, da ja nicht klar ist, ob dir das bekannt ist :-) das erleichtert dir vielleicht einiges.
mellomania
sie hat den anspruch noch gar nicht. das war eine reine information, welche ihr vielleicht nicht bekannt war. nicht mehr, nicht weniger.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich hatte im Juli eine Fehlgeburt und war danach 8 Wochen krankgeschrieben. Nun bin ich wieder Schwanger. Da ich Erzieherin bin muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun ist meine Frage wie dies berechnet wird wenn ich von den 13 Wochen, 2 Wochen Krankengeld bezogen habe. Bekomm ich für diese 2 Wochen nur die 65 % oder 10 ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot. Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld