xoxoJule
Liebe Frau Bader, wem steht Betreuungsunterhalt zu und wie berechnet sich dieser? Muss man das alles im Familiengericht klären, oder kann dies auch das Jugendamt? Sollte man alle Unterhaltsdinge beim Jugendamt festhalten? Und wenn ja, wo? Ein Beratungsgespräch wollte mein Ex nicht machen und lehnt es immer noch ab. Mein Ex bezahlt aktuell nur für das Kind Unterhalt, jedoch weiß ich nicht seinen genauen Verdienst (wurde kurz vor der Trennung befördert). Zudem kann ich meine Tätigkeit nach der Elternzeit nicht nachgehen, da ich mich um das Kind kümmere und abends, wenn das Kind schläft, studiere. Durch die aktuelle Corona-Situation ist auch kein Krippenplatz in Sicht. Vielen Dank und liebe Grüßea
Hallo, der Betreuungsunterhalt ist für die nichteheliche Mutter, die wegen des Kindes nicht arbeiten kann. Frage ist also, ab wann das Kind fremdbetreut werden kann (Anspruch auf KiGa-Platz ab 1. Geburtstag) - es geht höchstens 3 Jahre. Höhe richtet sich nach dem entgangenen Lohn und der Leistungsfähigkeit des Vaters. Liebe Grüße NB
mellomania
wie alt ist das kind? du hast ab 1. jahr einen rechtsanspruch auf betreuung. das solltest du einklagen wenn die stadt dir keinen platz zur verfügung stellt. kita oder tagesmutter, darauf hast du keinen einfluss. die stadt muss dir eine betreuung, egal welcher art zur verfügung stellen wenn das kind1 jahr alt ist.
xoxoJule
Liebe mellomania, vielen Dank für den Hinweis. Der Kleine ist jetzt 10 Monate alt.
Mitglied inaktiv
https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html das Jugendamt ist dafür NICHT zuständig und es ist auch unerheblich, dass du einen Anspruch auf Betreuung hast (Maniac wieder....) entscheidend ist tatsächlich die Leistungsfähigkeit des nochgatten, da hapert es meistens. da du eh einen Anwalt für die Scheidung brauchst, lass den das gleich ausrechnen!
mellomania
das war nicht übergriffig gemeint, nur als info für dich, da ja nicht klar ist, ob dir das bekannt ist :-) das erleichtert dir vielleicht einiges.
mellomania
sie hat den anspruch noch gar nicht. das war eine reine information, welche ihr vielleicht nicht bekannt war. nicht mehr, nicht weniger.
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