Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Betreuungsunterhalt

Frage: Berechnung Betreuungsunterhalt

xoxoJule

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, wem steht Betreuungsunterhalt zu und wie berechnet sich dieser? Muss man das alles im Familiengericht klären, oder kann dies auch das Jugendamt? Sollte man alle Unterhaltsdinge beim Jugendamt festhalten? Und wenn ja, wo? Ein Beratungsgespräch wollte mein Ex nicht machen und lehnt es immer noch ab. Mein Ex bezahlt aktuell nur für das Kind Unterhalt, jedoch weiß ich nicht seinen genauen Verdienst (wurde kurz vor der Trennung befördert). Zudem kann ich meine Tätigkeit nach der Elternzeit nicht nachgehen, da ich mich um das Kind kümmere und abends, wenn das Kind schläft, studiere. Durch die aktuelle Corona-Situation ist auch kein Krippenplatz in Sicht. Vielen Dank und liebe Grüßea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Betreuungsunterhalt ist für die nichteheliche Mutter, die wegen des Kindes nicht arbeiten kann. Frage ist also, ab wann das Kind fremdbetreut werden kann (Anspruch auf KiGa-Platz ab 1. Geburtstag) - es geht höchstens 3 Jahre. Höhe richtet sich nach dem entgangenen Lohn und der Leistungsfähigkeit des Vaters. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wie alt ist das kind? du hast ab 1. jahr einen rechtsanspruch auf betreuung. das solltest du einklagen wenn die stadt dir keinen platz zur verfügung stellt. kita oder tagesmutter, darauf hast du keinen einfluss. die stadt muss dir eine betreuung, egal welcher art zur verfügung stellen wenn das kind1 jahr alt ist.


xoxoJule

Beitrag melden

Liebe mellomania, vielen Dank für den Hinweis. Der Kleine ist jetzt 10 Monate alt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html das Jugendamt ist dafür NICHT zuständig und es ist auch unerheblich, dass du einen Anspruch auf Betreuung hast (Maniac wieder....) entscheidend ist tatsächlich die Leistungsfähigkeit des nochgatten, da hapert es meistens. da du eh einen Anwalt für die Scheidung brauchst, lass den das gleich ausrechnen!


mellomania

Beitrag melden

das war nicht übergriffig gemeint, nur als info für dich, da ja nicht klar ist, ob dir das bekannt ist :-) das erleichtert dir vielleicht einiges.


mellomania

Beitrag melden

sie hat den anspruch noch gar nicht. das war eine reine information, welche ihr vielleicht nicht bekannt war. nicht mehr, nicht weniger.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation:  1.Kind: geboren im Juli 2020  2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...

Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen.  Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...