Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin momentan noch bis 11/03 im Erziehungsurlaub, bekomme mein zweites Kind aber schon im 05/03. Wann muß ich meinen Betrieb über die Schwangerschaft, Geburt und die neuen Daten des Erziehungsurlaubes (will wieder 3 volle Jahre nehmen) informieren? Reicht es nach der Geburt mit Antrag auf Erziehungsurlaub sozusagen? Gibt es gesetzliche Vorschriften für diesen Fall? Bin mit meinem Geschäft leider nicht in gutem Einvernehmen, drum möchte ich mir selber keinen Schnitzer erlauben. Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Vielen Dank für jegliche Hilfe, schwabenbaby
HAllo, überSS und Geburt müssen Sie schnellstmöglich informieren. Breim EU ist die FRist 6 ab Geburt bzw. 8 Wo. Gruß, NB
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