Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Selbstständigkeit

Frage: Bemessungszeitraum Selbstständigkeit

Frau N. aus R.

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder, der jüngste Sohn ist im August 2015 geboren. Ich habe für ihn durchgängig Elterngeld bis ins Frühjahr 2017 erhalten. Wenn alles klappen sollte, würden wir 2018 erneut ein Kind erwarten. Wie verhält es sich mit dem Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften? Wird 2017 zugrundegelegt oder gilt das bezogene Elterngeld als Verschiebungstatbestand? Vielen Dank und viele Grüße


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