Tangolino
Sehr geehrte Frau Bader, im Juli 2018 kam unser 1. Kind auf die Welt und ich habe 2 Jahre Elternzeit. Mein Mann und ich haben eine Mischung aus Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten gemacht, sodass wir bis zum 2. Geburtstag unseres Kindes (Juli 2020) Elterngeld beziehen. Mein Mann ist selbstständig mit einer GbR und ich bin angestellt und werde im Juli 2020 wieder mit 60% in den Beruf einsteigen. Parallel mache ich noch kleinere Nebenjobs (Marketingberatung für befreundete Kleinunternehmer), jedoch ohne Gewerbeanmeldung. Unser 2. Kind wird voraussichtlich Mitte Februar 2021 zur Welt kommen, dh der Bemessungszeitraum für das Elterngeld wäre für mich Jan-Dez 2020 (Ausklammerung des Mutterschutzes). Dieses wäre natürlich ungünstig, weil ich 2020 nur wenige Monate mit 60% arbeiten werde und 7 Monate kein Einkommen (Elterngeld Plus, aber nach dem 14. LM des 1. Kindes) habe. Könnte ich den Bemessungszeitraum verschieben, wenn ich für den o.g. Nebenerwerb ein Gewerbe anmelde? Oder welche andere Möglichkeiten gibt es, den Bemessungszeitraum auf den Zeitraum vor Geburt des 1. Kindes zu verschieben? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße.
Hallo, für eine selbständige Tätigkeit braucht man keinen Gewerbeschein. Wenn es im Steuerbescheid auftaucht, wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr genommen. Dann kann man nur verschieben, wenn es in dem Jahr einen Monat mit MG oder EG (bis zum 14 LM) gibt. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das würde dir nur etwas bringen, wenn dein Mutterschutz noch im Dezember 2020 beginnt: Bei einer selbstständigen Tätigkeit gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt, sprich 2020. Verschieben kann man nur, wenn man entweder Mutterschaftsgeld oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten eines älteren Kindes bezieht. Beides ist in deinem Fall nicht gegeben, wenn der Mutterschutz erst im Januar 2021 beginnt. Beginnt der Mutterschutz wider Erwarten doch schon Ende 2020, dann dürftest du Jahre mit Mutterschutz (2020) oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten (2019 und 2018) ausklammern und so bis 2017 zurückgehen. Aber auch hier rate ich zur Vorsicht, die Elterngeldstellen prüfen gerne nach, ob das Gewerbe nicht vielleicht nur angemeldet wurde, um eben das Elterngeld zu verbessern. Da du bisher die Tätigkeit ohne Anmeldung durchgeführt hast müsstest du dir auf jeden Fall die ein oder andere Frage gefallen lassen, wieso du es gerade jetzt anmeldest, wo du ja kurz vor dem nächsten Elterngeld stehst.
Tangolino
Vielen Dank für die Rückmeldung, jetzt sind die Gegebenheiten klarer.
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