Annabellaa
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ich nach meinem Elterngeld noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe? Basiselterngeld bekomme ich bis zum 12. Lebensmonat meines Sohnes. Davor bekam ich für 6 Monate Arbeitslosengeld 1. Wäre es möglich nach Ende des Elterngeldes noch für 6 Monate Alg 1 zu beantragen? Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße, Anna C.
Hallo, die restlichen sechs Monate stehen Ihnen natürlich zu. Sie können diese aber erst erhalten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, das Kind also nachweislich fremdbetreut ist. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn dein Sohn betreut ist ja ansonsten nein du stehst ja dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung
mellomania
du musst dem arbeitsmarkt 15 h pro woche mindestens zur verfügung stehen. dein kind muss also betreut sein. nur dann hast du anspruch.
cube
Und auch nur anteilig für die Stundenzahl, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest. Also wenn du "nur" TZ arbeiten könntest/wolltest, bekommst du halt auch nur ALG für die TZ-Stunden, die du zur Verfügung stehst.
85kathali
Ja, in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst (also zB bei max ner halben Stelle dann auch nur 50% vom dir sonst zustehenden ALG1). Und da während es Bezugs vom Elterngeld weiter eingezahlt wird, erhöht sich der Zeitraum auch wieder. Also wenn du zunächst 12 Monate hattest, davon 6 aufgebraucht hast, du durch das Elterngeld wieder 6 Monate bekommst, wärst du wieder bei 12. Jedenfalls war das 2017 so.
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate gesplittet da ich eigentlich so lange zuhause bleiben wollte. Mein Arbeitsvertrag ist während der Schwangerschaft ausgelaufen (Zeitvertrag). Nun muss ich mich aus finanziellen Gründen (mein Lebensgefährte ist Freiberufler und hat einen wichtigen Kunden verloren) arbeitssuchend melden ...
Guten Tag Frau Bader, ich beziehe Elterngeld im 2. Jahr (gesplittet) und möchte mich nun gern arbeitssuchend melden. Wird das Elterngeld auf das ALG 2 angerechnet? Vielen Dank!
Hallo. Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 au ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET. Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf? Viele Grüße
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung