Annabellaa
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ich nach meinem Elterngeld noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe? Basiselterngeld bekomme ich bis zum 12. Lebensmonat meines Sohnes. Davor bekam ich für 6 Monate Arbeitslosengeld 1. Wäre es möglich nach Ende des Elterngeldes noch für 6 Monate Alg 1 zu beantragen? Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße, Anna C.
Hallo, die restlichen sechs Monate stehen Ihnen natürlich zu. Sie können diese aber erst erhalten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, das Kind also nachweislich fremdbetreut ist. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn dein Sohn betreut ist ja ansonsten nein du stehst ja dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung
mellomania
du musst dem arbeitsmarkt 15 h pro woche mindestens zur verfügung stehen. dein kind muss also betreut sein. nur dann hast du anspruch.
cube
Und auch nur anteilig für die Stundenzahl, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest. Also wenn du "nur" TZ arbeiten könntest/wolltest, bekommst du halt auch nur ALG für die TZ-Stunden, die du zur Verfügung stehst.
85kathali
Ja, in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst (also zB bei max ner halben Stelle dann auch nur 50% vom dir sonst zustehenden ALG1). Und da während es Bezugs vom Elterngeld weiter eingezahlt wird, erhöht sich der Zeitraum auch wieder. Also wenn du zunächst 12 Monate hattest, davon 6 aufgebraucht hast, du durch das Elterngeld wieder 6 Monate bekommst, wärst du wieder bei 12. Jedenfalls war das 2017 so.
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