Annabellaa
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob ich nach meinem Elterngeld noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe? Basiselterngeld bekomme ich bis zum 12. Lebensmonat meines Sohnes. Davor bekam ich für 6 Monate Arbeitslosengeld 1. Wäre es möglich nach Ende des Elterngeldes noch für 6 Monate Alg 1 zu beantragen? Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße, Anna C.
Hallo, die restlichen sechs Monate stehen Ihnen natürlich zu. Sie können diese aber erst erhalten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, das Kind also nachweislich fremdbetreut ist. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn dein Sohn betreut ist ja ansonsten nein du stehst ja dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung
mellomania
du musst dem arbeitsmarkt 15 h pro woche mindestens zur verfügung stehen. dein kind muss also betreut sein. nur dann hast du anspruch.
cube
Und auch nur anteilig für die Stundenzahl, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest. Also wenn du "nur" TZ arbeiten könntest/wolltest, bekommst du halt auch nur ALG für die TZ-Stunden, die du zur Verfügung stehst.
85kathali
Ja, in dem Umfang, in dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst (also zB bei max ner halben Stelle dann auch nur 50% vom dir sonst zustehenden ALG1). Und da während es Bezugs vom Elterngeld weiter eingezahlt wird, erhöht sich der Zeitraum auch wieder. Also wenn du zunächst 12 Monate hattest, davon 6 aufgebraucht hast, du durch das Elterngeld wieder 6 Monate bekommst, wärst du wieder bei 12. Jedenfalls war das 2017 so.
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate gesplittet da ich eigentlich so lange zuhause bleiben wollte. Mein Arbeitsvertrag ist während der Schwangerschaft ausgelaufen (Zeitvertrag). Nun muss ich mich aus finanziellen Gründen (mein Lebensgefährte ist Freiberufler und hat einen wichtigen Kunden verloren) arbeitssuchend melden ...
Guten Tag Frau Bader, ich beziehe Elterngeld im 2. Jahr (gesplittet) und möchte mich nun gern arbeitssuchend melden. Wird das Elterngeld auf das ALG 2 angerechnet? Vielen Dank!
Hallo. Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 au ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET. Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf? Viele Grüße
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit