Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beitrag Krankenversicherung während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beitrag Krankenversicherung während Elternzeit

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Jeder sagt etwas anderes, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, mein Mann ist als Selbständiger privat versichert. Meine Krankenkasse hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass ich nach dem Mutterschutz während der Elternzeit einen Mindestsatz in Höhe von 188,-DM bezahlen muß. Unser Kind würde bei mir mitversichert sein, da ich ein höheres Gehalt habe als mein Mann. Die Krankenkasse meines Mannes behauptet das Gegenteil (in der Elternzeit für mich beitragsfrei, Kind muß privat versichert werden) Freundliche Grüße Jeanny


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Die PKV hat unrecht. Denn die gehen vom "Normalfall" aus, daß der der PKV-versichert ist, der besserverdienende ist. Als Grundsatz gilt: das Kind wird beim Besserverdienden mitversichert und somit bei Eurer Konstellation bei Dir. Denn Dein Mann liegt mit seinem Einkommen unter der JAEG, richtig? Viele Grüße Désirée (Bereichsdirektorin bei einer Versges.)


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Danke erstmal für den äußerst wertvollen Tipp. Eine oder besser zwei Fragen noch: Was ist JAEG? Und weißt Du, ob ich an meine Krankenversicherung während der Elternzeit den Mindestsatz löhnen muß? Freundliche Grüße Jeanny


Mitglied inaktiv

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JARG ist die JahresArbeitsEngeltGrenze, also die Grenze, ab der Du Dich freiwillig als Arbeitnehmer Pivat versichern kannst. Oder eben dann freiwilluiges Mitglied in der Gesetzlichen KK bist. AFAIK mußt Du den Mindestsatz zahlen, da Du ja freiwilliges Mitgied bist... Ist zwar bescheuert, Angestellte die in der Gesetzlichen "freiwillig" bleiben dafür auch noch dafür zu lassen (würdest Du weniger verdienen und Pflichtmitglied sein, müßtest Du nichts zahlen), aber ist so... Viele Grüße Désirée


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