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Guten Tag Frau Bader, ich habe für meine Tochter Jana, geb. 15.10.2001, direkt nach der Geburt eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt. das lief bisher auch sehr gut, es gab nie Probleme. Nun habe ich geheiratet und damit ist der UHV für meine Tochter weggefallen. In einem Gespräch mit dem Jugendamt, dem Vater von Jana und mir, wurde festgelegt, dass der KV ab Februar den Regelsatz an Unterhalt (199 €) zahlt. Er überweist an jedem 01. im Monat 100 € und an jedem 15. des Monats 149 € ans Jugendamt. Darin enthalten sind 199 € Unterhalt und 50 € um Unterhaltsschulden beim Jugendamt abzuzhalen. Der Beistand meiner Tochter sagte, dass er den Unterhalt sofort an mich überweist, sobald dieser beim Jugendamt eingegangen ist. Damit habe ich mich einverstanden erklärt. Das vorab zu meiner Geschichte. Jetzt ist folgendes passiert: Da ich am 16.03.2206 geheiratet habe, stand mir bis zum 15.03.06 UHV zu. Den Betrag habe ich in Höhe von 64 € von der UVK erhalten. Vom Jugendamt habe ich 72 € bekommen, wobei ich mich schon gefagt habe, warum es nur 72 € sind. Die Differenz zwischen 64 € und 199 € beträgt ja 153 €. Für den April habe ich heute eine Zahlung in Höhe von 85,50 € erhalten. Daraufhin habe ich den KV angerufen und gefragt, ob er keinen Unterhalt ans Jugendamt überwiesen hat. Er mailte mir seinen Kontoaszug zu, aus dem ersichtlich war der er am 09.02.06 einen Betrag von 100 € überwiesen hat, am 17.02.06 einen Betrag von 149 €, am 01.03.06 einen Betrag von 100 € und am 17.03. einen Betrag von 149 €. Also steht der KV mit seinen Zahlungen schon im voraus. Warum bekomme ich nicht den Unterhalt in Höhe von 199 € überwiesen und nur solche "Kleckerbeträge"? Ist das Rechtens? Seit Wochen versuche ich im Jugendamt jemanden zwecks Klärunf zu erreichen, was mir leider nicht gelingt. Wie sehen Sie die Sache? Handelt das Jugendamt bzw. der Beistand bei den Zahlungen richtig? Danke und LG Tamara
Hallo, keine Ahnung. Schreiben Sie einen Brief hin mit Fristsetzung zwei Wochen zur Mitteilung. Gruß, NB
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