Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bei Beantragung von Wohngeld Verdienstbescheinigung?

Frage: Bei Beantragung von Wohngeld Verdienstbescheinigung?

Lene2190

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe folgende Situation: Mein befristeter Vertrag läuft am 31.7.16 aus, ich habe am 28.7.16 Entbindungstermin. Ich würde gerne ab August Wohngeld beantragen. Muss ich die Verdienstbescheinigung (für den Wohngeldantrag), die normalerweise vom Arbeitgeber auszufüllen ist, berücksichtigen? Denn ab August habe ich ja keinen Arbeitgeber mehr. Ich bekomme dann erst Mutterschaftsgeld von der KK und danach Elterngeld. Ich frage mich, wie und ob die Verdienstbescheinigung ausgefüllt werden muss. Die Angaben zum Krankengeld, die von der KK gemacht werden müssen, beziehen sich dann auch auf das Mutterschaftsgeld, das ich nach der Geburt von der KK anstatt vom Arbeitgeber bekomme? Liebe Grüße und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde reinschreiben: Zeit x-y: Mutterschaftsgeld in Form von Krankengeld (Bescheid dabei) Zeit z-a: EG (Bescheid dabei) Es spielt auch der Verdienst des KV eine Rolle. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo zusammen, am 15.04.2022 ist unsere zweite Tochter auf die Welt gekommen. Meine Frau hatte bis 29.07.2021 noch Elterngeld durch Tochter 1 erhalten nach alter Berechnung in Vollzeit erhalten. Da der Mutterschutz ab 01.03.2022 begann, steht automatisch schon der Zeitraum 01.03.2021 bis 29.07.2021 als Ausklammerung im Antrag. In 08/2021 ...

Guten Tag, ich sitze gerade am Elterngeld Antrag und den Beantragungen der Elternzeit. Unser Kind ist am 22.04. geboren Meine Frau und ich sind beide Angestellte, der Vertrag meiner Frau läuft Ende September aus. Sie ist seit der Geburt in Mutterschutz und nun in Elternzeit. Ich möchte ebenfalls Elternzeit und Elterngeld nutzen. Das Elterngeld ...

Hallo, Ich gehe arbeiten, mein Ex bekommt ALGII. Ich wurde angeschrieben bezüglich KindesUnterhalt. (2Kinder) Wird das Wohngeld und der Kinderzuschlag als Einkommen berechnet? Das Kindergeld teilen wir, das hebt sich ja dann auf. Freue mich auf ihre Antwort. Lg

Hallo Frau Bader, Ich bin seit März 2021 (Geburt 1. Kind) in Elternzeit und Ende Dezember kommt unsere zweite Tochter. Ab Geburt wollen wir beide für ein Jahr in Elternzeit bleiben und danach fängt meine Frau wieder an zu arbeiten und ich bleibe noch ein weiteres Jahr zu Hause. Das heißt nächstes Jahr bekommen wir 12 Monate Elterngeld über meine ...

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi ...

Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne mit folgeneden Problem bei Ihnen Rat suchen. Unere Tochter wird im Februar 19 Jahre alt, befindet sich in einer Ausbildung zur Kinderpflegerin. Dies ist eine rein schulische Ausbildung, bei der sie beim ersten Anlauf der Prüfung durchgefallen ist. Seit über einen Jahr ist sie mit ihren Lebenspartner zusa ...

Hallo Frau Bader,   Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen?  Viele Grüße Donald

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird ein Jahr lang in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Ich habe zurzeit kein Einkommen. Kann ich weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen oder ist das nur möglich wenn mein Mann Erwerbseinkommen hat? 

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...