Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Begleiteter Umgang, welche Kosten muss Vater zahlen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Begleiteter Umgang, welche Kosten muss Vater zahlen ?

Glühwürmchen

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Hallo Mein Bruder hat seinen Sohn 2 Jahre nicht gesehen. Nun , nachdem alle anderen Versuche scheiterten ist er vor Gericht. In Gesprächen mit der Erziehungsberatung wurde erarbeitet dass auf ihren Wunsch ihre Freundin mitgeht für die ersten 5 Kontakte a 2 Stunden. Elternvertrag wurde geschlossen darüber. Nun kam der Sohn nebst Freundin der Mutter und Freund und verkündete dass die Mama gesagt hat sie gehen ins Kino, er freue sich so. Die Freundin sagte er müsse alle Kosten tragen, das wäre ihr so gesagt worden. Zum einen waren 2 Stunden vereinbart und kein Kino, zum anderen nicht dass er Freundin und Freund finanziert. Er wollte seinem Sohn nicht vor den Kopf stoßen nach all der Zeit und hat alles bezahlt. Ein Vorstellungsgespräch sagte er ab, von dem sie wusste im Vorfeld, welches aber unerreichbar war bei der Zeitüberschreitung. Einen Anwalt hat er nicht, er war alleine vor Gericht. Wie kann er sich verhalten ohne das Kind wieder in Konflikte zu bringen ? Es sollen noch weitere begleitete Umgänge stattfinden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er trägt die Kosten, kann aber selber entscheiden, was er mit dem Kind macht. Mit dem Kind allein. Kino bringt der Beziehung wohl nix Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten des Umgangs. Also dein Bruder. Allerdings bestimmt nicht der Umgangsbegleiter was unternommen wird und vor allem kann dieser nicht einen Klan von Begleiter-Begleitern mitbringen, die alle kostenpflichtige Unternehmungen machen wollen. Anstelle deines Bruders würde ich diese Begleiterin kontaktieren und ihr höflich mitteilen, dass die Art der Unternehmung mit ihm abgesprochen werden muss und dass es in Zukunft auch kein Kino mehr geben wird, weil er dabei wenig Interaktion mit dem Kind hat.


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