Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn Elternzeit?

Frage: Beginn Elternzeit?

Ledi87

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe am 01.05.15 meinen ET. Ich würde gerne ein jahr in Elternzeit gehen. Beginnt die Elternzeit dann am 27.06.15 und endet am 27.06.2016? 01.05.15 = ET dann 8 Wochen Mutterschutz bis 26.06.2015 dann ab 27.06.15 Elternzeit bis 27.06.16? Ich danke Ihnen jetzt schonmal für Ihre Antworten. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Am sichersten ist es, wenn Sie ein festes Datum rein schreiben, wann die Elternzeit enden soll. Diese kann beliebig sein. Liebe Grüße NB


-chOcO-

Beitrag melden

Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt und endet je nach Wunsch. In deinem Fall (1 Jahr) dann einen Tag vor dem 1. Geburtstag.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit beginnt immer ab geburt, aber Frau hat ja mind 8 Wochen Mutterschutz nach der geburt, weshalb das beides paralell läuft. Und Frau auch erst in der regel 1 Woche nach der geburt dem AG die genauen daten wegen Elternzeit mitteilen muß. Mein Rat aber, hast du vor nach dem Jahr 100% wieder mit vollzeit einzusteigen? Und wie ist das wegen Betreuung geplant, gibt es da eine absolut sichere Lösung welche dann greift? Weil wenn du beides, oder auch nur eine mit nein beantwortest, dann würde ich dir raten, melde mind 2 Jahre Elternzeit. Und geben dem Ag direkt den Wunsch wegen teilzeit innerhalb der Elternzeit an. Du darfst nämlich bis zu 30 Std die Woche auch innerhalb der Elternzeit arbeiten - bei VOLLEM Kündigungsschutz. verdiensthöhe selbst spielt dabei, wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, keine Rolle. das 3te Jahr würde ich mir auch sichern indem ich dem AG mitteile, das man das gegebenenfalls zu einem späteren zeitpunkt nimmt (ist bis zum 8ten Lebensjahr möglich). Wegen Betreuung, nicht wenige Krippen/Kitas, aber auch Tagesmütter nehmen erst zum August wieder Kinder auf, plan das bitte ein. Problem ist nämlich, meldest du nur 1 Jahr, dann darfst du nur mit Zustimmung des AG verlängern. Blöde wenn dann die Betreuung nicht paßt - auch wegen Eingewöhnung - und du dann deshalb kündigen mußt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...