Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn Elternzeit?

Frage: Beginn Elternzeit?

Ledi87

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe am 01.05.15 meinen ET. Ich würde gerne ein jahr in Elternzeit gehen. Beginnt die Elternzeit dann am 27.06.15 und endet am 27.06.2016? 01.05.15 = ET dann 8 Wochen Mutterschutz bis 26.06.2015 dann ab 27.06.15 Elternzeit bis 27.06.16? Ich danke Ihnen jetzt schonmal für Ihre Antworten. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Am sichersten ist es, wenn Sie ein festes Datum rein schreiben, wann die Elternzeit enden soll. Diese kann beliebig sein. Liebe Grüße NB


-chOcO-

Beitrag melden

Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt und endet je nach Wunsch. In deinem Fall (1 Jahr) dann einen Tag vor dem 1. Geburtstag.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit beginnt immer ab geburt, aber Frau hat ja mind 8 Wochen Mutterschutz nach der geburt, weshalb das beides paralell läuft. Und Frau auch erst in der regel 1 Woche nach der geburt dem AG die genauen daten wegen Elternzeit mitteilen muß. Mein Rat aber, hast du vor nach dem Jahr 100% wieder mit vollzeit einzusteigen? Und wie ist das wegen Betreuung geplant, gibt es da eine absolut sichere Lösung welche dann greift? Weil wenn du beides, oder auch nur eine mit nein beantwortest, dann würde ich dir raten, melde mind 2 Jahre Elternzeit. Und geben dem Ag direkt den Wunsch wegen teilzeit innerhalb der Elternzeit an. Du darfst nämlich bis zu 30 Std die Woche auch innerhalb der Elternzeit arbeiten - bei VOLLEM Kündigungsschutz. verdiensthöhe selbst spielt dabei, wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, keine Rolle. das 3te Jahr würde ich mir auch sichern indem ich dem AG mitteile, das man das gegebenenfalls zu einem späteren zeitpunkt nimmt (ist bis zum 8ten Lebensjahr möglich). Wegen Betreuung, nicht wenige Krippen/Kitas, aber auch Tagesmütter nehmen erst zum August wieder Kinder auf, plan das bitte ein. Problem ist nämlich, meldest du nur 1 Jahr, dann darfst du nur mit Zustimmung des AG verlängern. Blöde wenn dann die Betreuung nicht paßt - auch wegen Eingewöhnung - und du dann deshalb kündigen mußt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...