Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn Elternzeit

Frage: Beginn Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 25. oktober. wann beginnt und endet die 1jährige und/oder 2jährige Elternzeit genau? Für welchen Zeitraum wird Elterngeld gezahlt? Habe diese Frage schon den Schwangeren gestellt, aber unterschiedliche Antworten bekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Beginn EZ ist die Geburt 2. EG: ab Geburt für 12/ 14 Monate, MG wird aber angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die einjährige Elternzeit endet am 1. Geburtstag deines Kindes. Wenns also beim 25.10.2010 bleibt, dann müsstest du am 25.10.2011 wieder zur Arbeit. Bei zweijähriger Elternzeit müsstest du am 2. Geburtstag (25.10.2012) wieder hin. (Darum empfehle ich zB 1 Jahr und 1 Woche Elternzeit zu nehmen, um zB in Ruhe den Geburtstag feiern zu können) Deine Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Dein Mutterschutz würde (bei Geburtsdatum 25.10.) bis zum 20.12.2010 gehen. Da der Mutterschutz aber "höherwertiger" ist als die Elternzeit, spricht man häufig davon, dass die Elternzeit erst nach dem MuSchu beginnt. Elterngeld steht dir ab dem Tag der Geburt zu. Hättest du kein Einkommen, bekämst du auch schon für die ersten 8 Wochen Elterngeld. Hast du "ein normales" Einkommen, dann ist das Mutterschutzgeld für die ersten 8 Wochen höher als das Elterngeld und du bekommst nur das MuSchu-Geld ausgezahlt. Ab dem 21.12. bekommst du dann bis zum 24.10.2011 Elterngeld (wenn du nicht splittest und dein Partner auch zwei Monate Elterngeld bezieht). Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

riesigen dank für deine ausführlich erklärung. Wahrscheinlich hast du das alles schonmal durch. Ich denke jetzt hab ichs verstanden. ist ja auch kompliziert. vielen Dank auch an Frau Bader


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn du beabsichtigst das Elterngeld auf zwei Jahre zu splitten, dann beachte bitte, dass die 8 Wochen Mutterschutz (wo es ja rein rechnerisch kein Elterngeld gibt) NICHT gesplittet werden! Somit ist der Bezugszeitraum vom gesplitteten Elterngeld nicht 24 Monate und reicht somit nicht bis zum zweiten Geburtstag!!! VlG Annette


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...