Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn Elternzeit

Frage: Beginn Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 25. oktober. wann beginnt und endet die 1jährige und/oder 2jährige Elternzeit genau? Für welchen Zeitraum wird Elterngeld gezahlt? Habe diese Frage schon den Schwangeren gestellt, aber unterschiedliche Antworten bekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Beginn EZ ist die Geburt 2. EG: ab Geburt für 12/ 14 Monate, MG wird aber angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die einjährige Elternzeit endet am 1. Geburtstag deines Kindes. Wenns also beim 25.10.2010 bleibt, dann müsstest du am 25.10.2011 wieder zur Arbeit. Bei zweijähriger Elternzeit müsstest du am 2. Geburtstag (25.10.2012) wieder hin. (Darum empfehle ich zB 1 Jahr und 1 Woche Elternzeit zu nehmen, um zB in Ruhe den Geburtstag feiern zu können) Deine Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Dein Mutterschutz würde (bei Geburtsdatum 25.10.) bis zum 20.12.2010 gehen. Da der Mutterschutz aber "höherwertiger" ist als die Elternzeit, spricht man häufig davon, dass die Elternzeit erst nach dem MuSchu beginnt. Elterngeld steht dir ab dem Tag der Geburt zu. Hättest du kein Einkommen, bekämst du auch schon für die ersten 8 Wochen Elterngeld. Hast du "ein normales" Einkommen, dann ist das Mutterschutzgeld für die ersten 8 Wochen höher als das Elterngeld und du bekommst nur das MuSchu-Geld ausgezahlt. Ab dem 21.12. bekommst du dann bis zum 24.10.2011 Elterngeld (wenn du nicht splittest und dein Partner auch zwei Monate Elterngeld bezieht). Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

riesigen dank für deine ausführlich erklärung. Wahrscheinlich hast du das alles schonmal durch. Ich denke jetzt hab ichs verstanden. ist ja auch kompliziert. vielen Dank auch an Frau Bader


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn du beabsichtigst das Elterngeld auf zwei Jahre zu splitten, dann beachte bitte, dass die 8 Wochen Mutterschutz (wo es ja rein rechnerisch kein Elterngeld gibt) NICHT gesplittet werden! Somit ist der Bezugszeitraum vom gesplitteten Elterngeld nicht 24 Monate und reicht somit nicht bis zum zweiten Geburtstag!!! VlG Annette


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...