Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen. Seit meiner Elternzeit (Anfang 2001)arbeite ich teilzeit 20 Stunden. Nun gibt es Probleme und man hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten - den ich nicht angenommen habe. Nun beabsichtige ich jedoch meine Teilzeit einzustellen und mich in meine Elternzeit zurückzuziehen (ohne meine ursprüngliche Beschäftigung zu kündigen). Ich möchte ein zweites Kind und weiss ja nicht, ob mein Vorgesetzter nach dieser (neuen) Elternzeit noch im Unternehmen ist (ziehmlich hohe Fluktuation bei uns). Muss ich dabei eine bestimmte Form oder Frist wahren? Ist es richtig, dass ich nur bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis die Elternzeit auch als Anwartschaft beim Arbeitslosengeld angerechnet bekomme? Danke für die Hilfe.
Hallo, Sie können die Tz kündigen und zurück in den EU gehen. Gruß, NB
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