Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Basis für Unterhaltsberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Basis für Unterhaltsberechnung

HeikeB1969

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Basis der Unterhaltsberechnung. Der KV ist vermögend, hat mehrere Grundstücke, von denen er immer wieder mal eins verkauft und das Geld munter ausgibt. Hierbei handelet es sich einmal um einen 7stelligen und einmal um einen 6stelligen Betrag - er hat aber weiterhin noch Grundstücke. Seine Firma hat er (bewusst) in den Konkurs getrieben. Somit hat er jetzt kein Einkommen mehr, lebt (vermutlich) vom Vermögen. Ist es wirklich so, dass er nun keinen Kindesunterhalt (mehr) zahlen muss ? So hat ers gesagt und ich kann es nicht wirklich glauben. Achso, Kind ist ehelich, wir sind immer noch verheiratet, aber Gütertrennung und dauernd getrennt lebend. Er im ist im Ausland. ich danke Ihnen für Ihre Antwort ! Viele Grüße Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat doch Einkünfte aus Kapitalvermögen, und daraus musste Unterhalt zahlen. Problematischer finde ich es, dass er im aus Land lebt und deshalb wahrscheinlich Ansprüche ihm gegenüber schwerer durchzusetzen sind. Liebe Grüße, NB


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