binemei
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin und habe letzte Woche meinem Chef über meine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Es ist an Schule ja so, dass man so lange keinen Kontakt zu seinen Schülern haben darf, bis man eine Untersuchung beim BAD hat machen lassen, bei der unter Anderem der vollständige Immunschutz nachgewiesen werden muss. Mein Termin beim BAD soll morgen Vormittag sein. Jetzt bin ich aber seit letztem Dienstag und bis einschließlich Ende der kommenden Woche krankgeschrieben wegen Schwangerschaftsübelkeit. Jetzt treibt mich folgende Frage um: Gilt der Besuch beim BAD nicht als Dienstgeschäft, welches ich während einer Krankschreibung nicht ausüben darf. Könnte es bei einem möglichen Autounfall Probleme mit dem Versicherungsschutz geben? Mit freundlichen Grüßen Sabine Meißner
Hallo, ich finde es in der Tat auch merkwürdig, wenn es Ihnen so schlecht ist, dass Sie nicht arbeiten können, den Arzt aber aufsuchen. Die krankschreibung geht dem BV eh vor. Solange Sie krankgeschrieben sind spielt das BV keine Rolle. Würde ich mit der Aufsichtsbehörde regeln. Liebe Grüße NB
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