Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn (fast 6 Monate alt) hat heute in einem Jack Wolfskin Store eine Jack Wolfskin Jacke im Wert von 259 Euro mit Milch bespuckt. Obwohl ich ihn vor 30 - 45 Minuten vorher gestillt habe. Diese Jacke hatte ich erst kurz vorher anprobiert und wieder zurück gehangen. Mein Mann hatte Leon auf dem Arm und stand ca. einen halben bis ein Meter von den Jacken entfernt. Leon spuckte dann über die Schulter von meinen Mann auf die Ärmel der Jacke. So ehrlich wie ich bin, habe ich das der Verkäuferin gesagt. Die zwei Käuferinnen haben uns gezwungen, die Jacke zu kaufen. Weil sie so die Jacke nicht mehr verkaufen können. Ist das überhaupt rechtlich? Oder hätte ich die Jacke nicht kaufen sollen. Aber die haben mich ja damit genötigt. Wenn ich das nicht machen hätten sollen, können Sie Paragraphe zeigen, wo steht, dass ich das nicht bezahlen hätten müssen? Wir haben auch extra so eine Versicherung. Die Jacke passt mir ja zum Glück, aber so eine teure Jacke wollte ich auch nicht kaufen. Vielen Dank! Gruß Yvonne
Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Bei Ihnen hat das Kind ja noch nicht einmal gehandelt - spucken ist ein Reflex. Die Aufsichtspflicht wurde auch nicht verletzt. Deshalb wird auch Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Sie waren nicht verpflcihtet, die Jacke zu nehmen. Ich würde sie zurückbringen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Für mich war das Nötigung und Ihr hätet da weder was kaufen noch etwas ersetzen müssen. Das ergibt sich für mich als laie aus dem BGB: Babys sind nicht schuldfähig, können also für ihr Tun nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Und Euch als Eltern kann ich auch nichts anlasten, sonst könnte ich ja mit keinem Baby mehr ein Geschäft betreten (es sei denn, Ihr wüsstet, daß Euer Kind regelmäßig nach dem Essen spuckt). Ich würde die Jacke zurückbringen und das Geld zurückverlangen! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Gegen so etwas sind die Geschäfte versichert oder können es abschreiben. Wenn Dir im Laden etwas runterfällt mußt Du es auch nicht bezahlen. Also so war es mal bei uns.Wenn einem Kunden was kaputt gegangen ist im Laden, wären wir nie auf die Idee gekommen Ihn das bezahlen zu lassen. Ich würde mich direkt an die Zentrale von Jack Wolfskin wenden und denen mal ne saftige Email schreiben.Oder an halt an di Zentrale des Geschäftes wenns kein Jack Wolfskin Shop war.
Mitglied inaktiv
http://www.jack-wolfskin.com/desktopdefault.aspx/tabid-13/ Würd da mal richtig Dampf machen. Entweder anrufen oder mailen. Und lass mal hören was raus gekommen ist. LG
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