Funny81
Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan in der 13. Woche meiner zweiten Schwangerschaft. Die Elternzeit der ersten Schwangerschaft endet am 31.7. Ab dem 1.8. beginne ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber, nehme allerdings die ersten drei Wochen direkt Urlaub auf Wunsch des Arbeitgebers. Ich habe diesem auch zugestimmt. regulär würde ich also Ende August wieder anfangen zu arbeiten. jetzt sieht es allerdings so aus, dass sich meine Probleme aus der ersten Schwangerschaft wiederholen. Ich bin damals nach immer wiederholenden Krankschreibungen irgendwann arbeitsunfähig geschrieben worden und musste nicht mehr arbeiten gehen. Da sich das nun schon relativ früh in dieser Schwangerschaft wiederholt hat die Frauenärztin schon angedeutet dass es wieder so kommen könnte. Meine Frage daher: Wenn ich jetzt direkt zum 1.8. die Arbeitsunfähigkeit aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes bekommen würde, wäre das genauso, als wenn das irgendwann später passieren würde, nachdem ich angefangen habe zu arbeiten. Ich mache mir natürlich Sorgen, dass die geplanten Monate bis zur Entbindung im Januar bezüglich meiner geplanten Gehaltseingänge wegfallen und wir dadurch finanziell in einen Engpass kommen. Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Hallo, die Krankschreibung kann die FA direkt aussprechen, das gibt keine Nachteile Liebe Grüße NB
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