Mario001
Hallo Frau Bader, ich hab folgendes Anliegen: Ich bin seit dem 12.05. krankgeschrieben. Am 19.05. kam unsere kleine Maus auf die Welt, damit begann an diesem Tag auch meine Elternzeit. Diese endet am 18.06. Meine AU dauert jedoch weiter an. Mein Arbeitsgeber und ich waren der Meinung, dass die Entgeltfortzahlung während der Elternzeit ausgesetzt wird und mit Ende der Elternzeit wieder einsetzt. Nun hat sich die Krankenkasse gemeldet, die das etwas anders sieht. Aus ihrer Sicht habe ich mit Beginn Elternzeit Anspruch auf Krankengeld (da AU vor Beginn der EZ eintrat). Dieser Anspruch gilt dann auch mit dem Ende der EZ weiter. Können Sie mir genaueres dazu sagen? Für alle Seiten ist dieser Fall Neuland... Viele Grüße Mario Köhler
Hallo, Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Ruhenswirkung tritt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Warum hast du denn keine Mutterschutzfrist, die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung dauert?? In dieser Zeit braucht man doch keine Krankschreibung, man erhält Mutterschaftsgeld. Die Elternzeit beginnt zwar ab Geburt, aber das Elterngeld wird nach Ablauf der Mutterschutzfrist gezahlt.
Strudelteigteilchen
Das mit dem sinnerfassenden Lesen ist immer noch ein Problem für Dich, oder? Mario ist ein Mann. Wie alle Marios, die ich kenne.
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