Mitglied inaktiv
Hallo, übernehme ich automatisch die Aufsichtspflicht für fremde Kinder, wenn diese bei uns zu Besuch sind? Folgendes war geschehen: Tochter (9 Jahre) spielt mit zwei Freunden draussen (Dorfplatz). Im Anschluß wollten sie noch ein paar Minuten in unseren Garten. Die Freunde sind 10 und 11 Jahre alt. Ich war im Arbeitszimmer mit Blick in den Garten und das Fenster gekippt. Also optische und akustische Kontrolle. Dann plötzlicher Platzregen, die Kinder stellen sich im Fahrradunterstand unter (um die Ecke, keine optische Kontrolle mehr durch mich). Von dort aus sind die Jungs in unsere Scheune, welche nicht kindersicher ist. Unsere Kinder wissen, dass sie da nicht reindürfen und tun es auch nicht, deswegen ist die Scheune nicht abgeschlossen. Trotz Warnung durch meine Tochter turnten die zwei Jungs dann in der Scheune herum. Meine Tochter holte mich sofort und es ist nichts passiert. Was aber wäre gewesen, wenn... Wenn einer der Kletterer runter gestürzt wäre und sich verletzt hätte? Hätte man mich zur Verantwortung ziehen können? Vielen Dank und viele Grüsse, Rio
Hallo, Andrea hat recht! Es gibt die Möglichkeit, mit den Eltern einen Haftungsausschluß zu vereinbaren. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Ja Du hast die Aufsichtspflicht und mußt die Scheune normalerweise so sichern daß dakein Kind rein kommt ! LG andrea
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