wooodi
Guten Tag. Da mein Arbeitgeber mir keine gleichwertige Stelle anbieten kann nach Ende meiner 2 jährigen Elternzeit, habe ich um einen Auflösungsvertrag gebeten. Ich habe noch 26 Urlaubstage aus meiner VZ-Beschäftigung und 9 Überstunden. Diesen will mir mein Arbeitgeber nun abgelten und die Überstunden ausbezahlen. Wenn ich fristgerecht kündige muss ich bis zum 31.12 arbeiten, ich müsste dann aber auf TZ (20%) reduzieren. Laut AG muss ich aber den Urlaub in VZ nehmen und dann erst reduzieren. Ist es möglich, zu reduzieren und dann den Urlaub in TZ zu nehmen oder kann er mich dazu zwingen ihn in VZ zu nehmen? Prinzipiell könnte ich doch reduzieren und dann bis 31.12 zu Hause bleiben? Natürlich mit weniger Gehalt. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, Urlaub, der in VZ entstanden ist, muss auch in VZ abgegolten werden. Wenn sich beide einig sind, kann es im Dreisatz runtergebrochen werden - vorgesehen ist das nicht. Ich kann das Problem auch nicht erkennen. Sie können doch zum Ende der EZ (Frist 3 Mo.) kündigen und sich den Urlaub auszahlen lassen. Obwohl es auf das gleiche hinausläuft. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Warum nimmst du nicht das 3. Jahr Elternzeit?
Ani123
Wann endet denn deine EZ? Vermutlich musst du zwischen EZ-Ende ubd 31.12. noch arbeiten. Nimm doch direkt nach der EZ die 26 Tage Urlaub. Da bist du dann in VZ zu Hause und beziehst VZ-Lohn. Direkt nach dem Urlaub steigst du auf TZ um. Das ist zu jedem Tag möglich. Bedenke, dass du aus der TZ-Arbeit auch wieder Urlaub beziehst. Die Tage würde ich dann zum Ende hin nehmen, also direkt vor dem 31.12.. Was ich nicht verstehe ist, dein AG hat keinen adäquaten Arbeitsplatz für dich, aber du möchtest auf 20% reduzieren. Warum? Wäre es nicht auch möglich, dass du nach den 2 Jahren 26 Tage Urlaub nimmst (VZ-Lohn) und im Anschluss wieder in EZ gehst? Denn du hast noch das 3.EZ-Jahr. Bedenke, dass du mind. 7 Wochen im voraus EZ anmelden musst. Während der EZ kannst du auch woanders arbeiten und das bis zu 30 Std./Woche. Vielleicht ist das eine Option für dich? Und wenn dir der Job beim neuen AG gefällt, kündigst du zum EZ-Ende und bleibst beim neuen AG. Und wenn es beim neuen AG nicht so schön ist kannst du nach der EZ zum alten AG bleiben und wer weiß, was sich da in einem Jahr entwickelt.
cube
Du willst in TZ nach der EZ arbeiten und da kann dein AG dir keine passende Stelle anbieten? Aber offenbar ist ja doch TZ möglich - das verstehe ich nicht. Oder willst du in VZ zurück, aber deine Stelle ist besetzt und eine andere gleichwertige Position hat dein AG nicht? Denn dann müsste er dir kündigen - kein Auflösungsvertrag, bei dem du dich mit der Kündigung einverstanden erklärst und evt beim Arbeitsamt eine Sperre bekommst.
Felica
Wenn deine EZ endet, muss dein AG dir zu deinen vertraglichen Vereinbarungen einen gleichwertigen Job wiedergeben. Die Aussage er hat nichts frei ist also sein Problem. Er wusste ja wann deine EZ endet, hätte entsprechend so planen müssen. Hat der Betrieb mehr wie 15 Mitarbeiter, muss er dir sogar TZ ermöglichen, ausser es sprechen betriebliche Gründe dagegen. Und TZ käme ihm ja entgegen wenn er keine VZ-Stelle mehr hat. Allerdings muss er dir das nicht zu deinen Wunschzeiten ermöglichen sondern im Rahmen dessen was in deinem VZ-Vertrag geregelt ist. Das wird entsprechend runtergerechnet. Was aber stimmt, VZ-Urlaub muss in VZ abgegolten werden. Man kann, wenn beide sich einig sind, das auf TZ rechnen. Vorgesehen ist das aber so nicht. Mein Rat wäre aber auch statt zu kündigen lieber das 3te Jahr dran zu hängen und im Rahmen der EZ dann in TZ zu arbeiten. Entweder dann bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung dann woanders. Was er auch nicht verwehren kann wenn er keine geeignete TZ-Stelle hat. Du hättest länger Kündigubgsschutz, bei erneutem Mutterschutz im 3ten Jahr Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld und eine Ansicherung falls der neue Job nichts ist.
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