Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

aufenthaltsbestimmungsrecht- nochmal nachfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: aufenthaltsbestimmungsrecht- nochmal nachfrage

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hallo frau bader, vielen dank für ihre antwort. aber leider verstehe ich das nicht. fall 1: beide eltern haben das gemeinsame sorgerecht. kind wohnt bei mutter, mutter möchte wegziehen mit kind. mutter braucht erlaubnis von kv, und wenn kv nicht will, darf mutter es nicht. fall 2: beide elern haben das gemeinsame sorgerecht. kind wohnt bei mutter, vater möchte wegziehen, vater braucht keine erlaubnis der mutter. in beiden fällen ist das wohl des kindes nicht gewährleistet, und in beiden fällen sieht das kind den vater nicht. nur im fall 1( Mutter ) ist gesetzlich verboten und im fall 2 ( vater ) ist es gesetzlich erlaubt. wieso wird hier unterschiedlich beurteilt. wieso hat der vater mehr rechte als die mutter. wieso haben väter hier in deutschland diese rechte? gruss maja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater soll zu Gunsten des Kindes das Sorgerecht ausüben. Er muss also für sich entscheiden, ob er dafür 1 km oder 100 km fährt. Das Kind hingegen kann nicht alleine entscheiden, das müssen die Eltern tun. Gemeinsam. Liebe Grüsse, NB


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Es geht nicht nur um den Umgang, den Kinder haben, sondern auch das soziela Umfeld, in dem das Kind lebt. Zudem entscheidet der Vater in Fall 2) selbständig, daß er sein Umgangrecht einschränken will (ob das gut für das Kind ist, steht auf einem anderen Blatt). In Fall 1) kann er das nicht entscheiden. Viele Grüße Désirée Ich glaube, es gab auch schon Entscheidungen, in denen der Elternteil dazu "verdonnert" wurde, in der Nähe zu bleiben... hab aber nix dazu parat.


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Wir haben Dir im AE-Forum SEITENLANG erklärt, warum das nicht "so einfach" geht, aber anscheinend scheinst Du uns nicht zu glauben. Etwas Anderes wird Dir Frau Bader hier auch nicht raten können. Warum wieso weshalb eine Frau in Deinen Augen weniger Rechte hat als der Mann, das ist alles Auslegungs- und Ansichtssache... Liegt ein arger Grund vor, er schlägt das Kind, schlägt Dich, dealt mit Drogen, ist arbeitslos und säuft, dann hast Du eventuell die Chance, ihm das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. NUR, weil er "mal eben" den Unterhalt nicht zahlt oder weil er diese Woche nicht vorbeikommen möchte oder kann - nicht! Aber das hatten wir Dir ja bereits vor einigen Tagen lang und breit erklärt. LG Sue


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hallo sue, weisst, in euren augen bin ich doch nur egoistisch. ein verzogenes kind, das keine ahnung hat.... welches dem kv nur eins auswischen will...und nicht mehr... also lass mich, ok? lg maja


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und um auf das "soziale umfeld " des kindes zurückzukommen, wenn eltern wegen arbeit umziehen müssen, müssen kinder wohl oder übel ihr bisheriges soziale umfeld auch aufgeben. oder gibt es da mittlerweile auch ein gesetz zum wohle des kindes, was den eltern dieses verbietet. für mich hinkt die argumentation das wohl des kindes in bezug auf das soziale umfeld. und in bezug auf meiner situation ist das soziale umfeld meiner kinder sehr schlecht. lg maja


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und bezugnehmend auf das sorgerecht: der vater hat, wenn er auf sein sorgerecht besteht auch seine pflichten.. und kommt er diesen pflichten nicht nach, macht es auch keinen sinn, ihm weiterhin das sorgerecht zu erteilen. lg maja


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Hallo ! Was sind für Dich persönlich die Pflichten des Vaters ? lg safrarja


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Nein, das stimmt so nicht, nur hast Du durch Deine Äußerungen im AE allein dafür gesorgt, dass man Dich für einen egoistischen Menschen halten muss. Ich habe es immer gut mit Dir gemeint, nur Du willst es einfach nicht kapieren... Und im übrigen: Dass der KV seinen Pflichten nicht nachkommt rechtfertigt nicht, ihm das Sorgerecht zu entziehen. Das hättest Dir dann früher überlegen sollen. Du hattest damals gesagt, dass die Beziehung nicht sonderlich lief, er das Kind eigentlich von Anfang an ein wenig abgelehnt hat - also hättest Du auch die Wahl gehabt, von Anfang an das alleinige Sorgerecht zu behalten, da Ihr nicht verheiratet wart. Vor dem Gericht sehen sie nur, dass der KV seinen Unterhaltszahlungen nachkommt, das Kind besucht und Euch gegenüber nicht gewalttätig ist und auch ansonsten ein zivilisiertes Leben führt. Nur, weil DU der Meinung bist, dass 600 km von Deinem jetzigen Wohnort die Jobs an den Bäumen wachsen, wird kein GEricht der Welt Dir das alleinige SR übertragen, damit Du mit dem Kind mehr oder weniger "machen kannst, was Du willst" Du solltest dabei auch sehen, dass der KV ab dem Tag einen weitaus längeren Weg vor sich hat, um sein Kind zu besuchen. Dass Mehrkosten auf ihn zukommen (die eventuell sogar DU dann zu tragen hättest?) Ich bezweifle einfach, dass es nicht einfach auch ein Umzug in die nähere Gegend bringen würde, damit es DIR besser geht. Was Du ja, leider, immer betonst. Dass Du Deinem Kind allerdings die Möglichkeit nimmst, den Kindsvater regelmäßig zu sehen, das läßt Du außer acht und pochst auf Deine "RECHTE" bzw. Du nennst es ja Pflichten, Du hast ja gar keine Rechte. Au mann. Und tschuldigung Frau Bader, dass ich mich hier so auslasse. LG Sue


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nachdem ich all Deine Beiträge gelesen habe, tun mir die Kinder leid. Der Rest ist bereits ellenlang im AE-Forum gesagt worden. Naja, dann werde ich den Kindsvater hoffentlich bald auf vatersein.de wiedersehen. Auch ich entschuldig mich hiermit bei Frau Bader, daß ich in die Diskussion in ihrem Forum eingestiegen bin. lg, sandra


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hallo, die gleichen pflichten, die die mutter hat..für das wohl des kindes..nenn es meinentwegen recht.. wenn sich das besser anhört. unter "Sorgerecht" im internet..kann man nachlesen, was es bedeutet " gemeinsames sorgerecht" zu haben und auszuüben. und kommt der vater dementsprechend nicht nach, was will er dann mit dem sorgerecht? der mutter eins auswischen, wenn ihm danach lust und laune ist? ich glaube nicht, dass der gesetzgeber dieses vorgesehen hat, als das gesetz 1998 verabschiedet wurde. lg maja


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mein e kinder sind alle ehelich.. lg maja


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dann möchte ich dich auch bitten, dieses sein zu lassen.. jeder hat hier das recht frau bader etwas zu fragen..und brauch sich nicht zu rechtfertigen.. und sich nicht von anderen usern hier "fertig" machen zu lassen, das macht mal weiterhin im AE-forum !!! lg maja


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versuchs mal da : http://www.treffpunkteltern.de/foren/ lg safrarja


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