Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auf welche Urlaubstage bezieht der Resturlaubs beim Elterngeldantrag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auf welche Urlaubstage bezieht der Resturlaubs beim Elterngeldantrag?

RatloserVater

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Hallo, ich, frisch gewordener Vater, werde demnächst in die Elternzeit gehen. Meine Frau war die ersten 4 Monate in Elternzeit, ich werde ca. 11 Monate für die Erziehung meines Kindes nehmen. Nun kämpfe ich mich durch den Antrag für das Elterngeld und bin über den Punkt gestolpert, der eine Angabe zum Resturlaub erfordert. Ich habe dieses Jahr noch keinen Urlaub meines Jahresurlaubs (30 Tage) genommen und sogar noch 3 Tage aus dem alten Jahr. Trage ich da jetzt 33 Tage für den Zeitraum 01.2013 - 12.2013 ein oder nur 7/12 (also Januar bis Ende Juli), was 17.5 Tagen entspricht plus die 3 Tage des alten Jahres 2012 - also 20.5? Oder 33 Tage für den Zeitraum 01.2013 - 07.2013? Oder bezieht sich diese Angabe auf das Jahr 2012, was dann nur 3 Tage wären? Den Urlaub werde ich nächstes Jahr nach der Elternzeit irgendwann nehmen. Er verfällt nicht gemäß einer Absprache mit einem Arbeitgeber. Über eine kurze, aufklärende Antwort freue ich mich sehr, denn ich blicke da langsam nicht mehr durch. Herzliche Grüße...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Geben Sie also den gesamten Resturlaub an, auf welchen noch ein Anspruch bis Beginn EZ besteht. Liebe Grüsse, NB


RatloserVater

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre ausführliche und vor allem schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Wirklich toll, dass Sie sich die Zeit nehmen und "uns" helfen. Alles Gute...


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