Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auf Geringfügig arbeiten, im letzten Monat des Elterngeldes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auf Geringfügig arbeiten, im letzten Monat des Elterngeldes

Tapsy2011

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Hallo, Mein Sohn ist am 08.07.17 geboren und ich bin 2 Jahre in Elternzeit. Mein Bezug für das Elterngeld, habe ich nur für das 1 Jahr genommen. Die letzte Zahlung ist Anfang Juni. Nun fang ich an mich zu bewerben, für ein 450€ Job. Darf ich schon am 07.06.18 anfangen zuarbeiten, damit ich nicht ein Monat ohne Geld bin?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie auf den EG-Bescheid, wie lange das EG gewährt wird. Erst danach kann man arbeiten ohne Anrechnung Liebe Grüße NB


chrissicat

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Kannst du machen, wird dann aber bei der letzten Elterngeldzahlung angerechnet.


mellomania

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du musst jede tätigkeit bis zu 30 h, ob beim alten AG oder bei einem andren, vom akutellen AG VORHER genehmigen lassen!


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