Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitbeginn-welche Rechte habe ich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeitbeginn-welche Rechte habe ich?

Nieswurz1

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem großen Klinikum im öffentlichen Dienst. Nach meiner Elternzeit arbeite ich 30h/ Woche und meine Arbeitszeit im Frühdienst beginnt um 7 Uhr, da mein Partner in der Woche ausserhalb arbeitet und ich meine zweijährige Tochter zur Kita bringen muss. Der reguläre Beginn für meine Kollegen ist um 6Uhr. Bisher gab es damit nie Probleme. Nun besteht die Leitung jedoch auf einen Beginn um 6 Uhr. Dies kann ich aber aus o.g. Gründen nicht gewährleisten. Habe ich irgendwelche Rechte??? Oder kann ich gar nichts machen? Denn dann müsste ich meine Arbeit aufgeben... vielen lieben Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie doch schon so länger (?) arbeiten, betseht ein Anspruch aus Gewohnheitsrecht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hast Du das mit den Zeiten nach der Elternzeit schriftlich vereinbart ? Wenn nein, dann hast Du keine Chance und es zählt was im Hauptvertrag ausgemacht wurde.


Nieswurz1

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Nein, leider wurde das nicht schriftlich festgehalten. Allerdings steht im Arbeitsvertrag auch nichts zum Arbeitsbeginn drin. :-( Gibt es nicht sowas wie das Recht auf Sicherung der Betreuung des Kindes? LG


Nieswurz1

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Ich fange seit dem 01.02.2012 um sieben Uhr an. Andere Rechte als das Gewohnheitsrecht gibt es in einem so grossen öffentlichen Betrieb nicht???


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