Hallo Frau Bader, ich bin seit ca. 9 Monaten in der Elternzeit (ich habe Elternzeit für 2 Jahre beantragt) und werde voraussichtlich nach 1. Jahr eine neue Beschäftigung annehmen. Können Sie mir bitte sagen, ob da irgendwelche Probleme bzgl. meiner Kündigung geben kann, insbesondere in Bezug auf die beantragte Elternzeit von 2 Jahren oder kann ich ganz normal die Kündigung 6 Wochen zur Quartalsende meinem aktuellen Arbeitsgeber zusenden? Und noch eine Frage, kann man einen neuen Vertrag schon unterschreiben, bevor man die alte Beschäftigung gekündigt hat? Vielen Dank in Voraus! MfG
von ewka28 am 13.06.2014, 20:54