Posemuckel_2002
Hallo Frau Bader, Und zwar, meine Elternzeit geht noch bis 1.3. Ich möchte gern in einem anderen Betrieb anfangen da die Strecke kürzer ist und ich in Teilzeit arbeiten kann. Nun meine Frage, kann ich Mitte Februar eine Kündigung schreiben zum 15.3 oder muss ich Anfang März eine Kündigung schreiben zum 31.3? Ich möchte die Fristen gern einhalten und zum Ende der elternzeit hätte ich mit 3 Monaten Frist kündigen müssen. Ich danke Ihnen für die Zeit Mfg
Hallo, Ihnen bleibt nur, später (als das Ende der EZ) zu kündigen. Dann nach Vertrag oder sonst nach § 622 Abs. 1 BGB (Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Zum Ende der Elternzeit (29.02.) hättest du 3 Monate vorher kündigen müssen. So musst du versuchen einen Aufhebungsvertrag zu schließen oder noch zu arbeiten.
Felica
Das hängt davon ab ob du in der Zwischenzeit noch arbeiten willst und wie deine Kündigungsvereinbarungen laut Vertrag sind. Ich persönlich würde wohl zu Ende Februar kündigen, weil 4 Wochen zum Monatsletzten bei mir. Vorausgesetzt die EZ endet am 1.03 und nicht am 28.02.
Mitglied inaktiv
Ihr Problem wird sein, dass sie im Arbeitsvertrag eine drei Monate Frist hat....
cube
Zum Ende der EZ zu kündigen geht nur mit einer Frist von 3 Monaten - die ist ja bereits verstrichen. Kündigst du NACH der EZ, kommt es darauf an, welche Frist in deinem Vertrag vereinbart ist. Hat du nur 4 Wochen zum Monatsende, könntest du Anfang März zu Ende März kündigen, müsstest dann aber natürlich noch im alten Betrieb arbeiten gehen oder hast Resturlaub. Ansonsten mit dem AG sprechen und einen Aufhebungsvertrag machen.
Posemuckel_2002
Ich habe laut Vertrag 4 Wochen Frist. Meine Frage ist halt, ob ich wenn die ez bis 1.3. Geht auch zum 15.3. Kündigen kann, wenn ich die 4 Wochen einhalte.
cube
Ja, kannst du.
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