1982Mia
Hallo Frau Bader, ich bin bei meinem Arbeitgeber nun etwa 2,5 Jahre (50%-Stelle) beschäftigt - leider immer nur mit befristeten Verträgen. Mein aktueller Vertrag läuft noch bis Ende Juli 2014. Da ich wissenschaftliche Mitarbeiterin bin falle ich unter das "Hochschulrahmen Gesetzt für wissenschaftliche Arbeiten" (ich weiß nicht wie das genau heißt) und mein Arbeitgeber kann mich insgesamt 6 Jahre ohne Festvertrag beschäftigen. In meinem Fall wäre das bis Anfang 2017. Mein Freund und ich wollen nun gerne schwanger werden - mein Vertrag macht mir dabei aber etwas Sorgen. Sollte ich in den nächsten Monaten gleich schwanger werden, wird mein Arbeitgeber den Vertrag wohl nicht mehr verlängern. Welche finanziellen Möglichkeiten habe ich dann in den letzten (je nachdem zwei, drei oder vier) Schwangerschaftsmonaten? Bzw. sollte ich nicht gleich schwanger werden, sondern erst kurz vor Vertragsende - muss ich meinem Arbeitgeber dann sagen, wenn ich bei neuem Vertragsabschluss z.B. im 2. oder 3. Monat bin? Oder könnte ich guten Gewissens den Anschlussvertrag für ein weiteres Jahr unterzeichnen und mich damit finanziell bis zur Geburt absichern? Vielen Dank und herzliche Grüße Mia
Hallo, wenn der Vertrag ausläuft, stellt sich die Frage, ob Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind. Dann können Sie Arbeitslosengeld 1 beantragen u erhalten dieses bis zum Ende des Mutterschutzes. Danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Aus finanzieller Sicht warte auf die Verlängerung. Oder so lange bis man es bei Verlängerung noch nicht sieht. Sagen musst Du nix solange Du normal weiterarbeiten kannst in Deinem Job. Ansonsten wäre es ALG1 was Du beantragen musst. Welches aber das Elterngeld reduziert da es kein Lohn ist.
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