Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Frage: Arbeitsverhältniss schon vor Ablauf der Elternzeit beenden

Andrea13

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Also man hört immer was anderes ich schreibe mal knallhart Elternzeit geht noch bis 4 Dezember 2019 Will aus bestimmten gründen das mein Arbeitsverhältniss und die Elternzeit schon am 30 Juni beendet ist also will ich schon ab 1 Juli arbeitslos sein (hat seine gründe)ALSO BEVOR DIE ELTERNZEIT ABGELAUFEN IST MITTEN DRIN ALSO. Geht das nur mit einen Aufhebungsvertrag oder kann ich jederzeit gehen natürlich die Kündigungfrist ein einhalten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können in der EZ mit den vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Arbeitslisengeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen (das Kind also betreut ist). Liebe Grüße NB


mellomania

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du musst die vertraglich vereinbarte kündigungsfrist einhalten. erklärst du kurz warum du bewusst deine kk beiträge selber zahlen möchtest? ist dein kind betreut? du hast keine ansprüche auf alg...dein weg irritiert mich etwas. nicht böse gemeint.


Andrea13

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Kein Problem ich leite unter einer Zwangsstörung und mache zurzeit eine Therapie , das Problem ist vielleicht für aussenstehnde Personen verrückt undzwar habe ich eine enorme Angst vorm Arbeitgeber das meine Zwänge stark verstärkt trotz der Elternzeit mein Arzt kam zum Entschluss das ich mein Arbeitsverhältnisse schnellstens kündigen soll weil ich mich nicht mal auf die Therapie konzentrieren kann am Liebsten würde ich morgen direkt fristlos kündigen aber habe gelesen das innerhalb der Elternzeit also wenn das Arbeitsverhältnisse innerhalb der Elternzeit enden soll geht das nur einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag , eine Eigenkündigung habe ich versendet zum 30 Juni , zumal ich auch Angst habe das der AG damit nicht einverstanden ist mit der Kündigungfrist und sie einfach verlängert bis am Ende der Elternzeit . auf einen Aufhebungsvertrag hat er leider nicht reagiert


Mitglied inaktiv

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Du kannst innerhalb der Elternzeit mit der Frist bon deinem Arbeitsvertrag kündigen. Aber: du hast dann keinen Versicherungsschutz mehr... ALG 1 wird es auch kaum geben. Sperre? Kinderbetreuung?? Geht evt. Familienversicherung? Aber ich kann kaum glauben, dass ein Therapeut dazu rät? Was willst du stattdessen machen? Was ist dein Plan?


Andrea13

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Also es ist schwer zu erklären ,diese Angst vom Arbeitgeber beeinträchtigt mich sehr alleine nur der Gedanke wird mir sehr schlecht und hab kein glücklichen Moment mehr ... Wenn das Arbeitsverhältnis vorbei ist habe ich den Druck nicht mehr und kann mich mehr auf die Therapie konzentrieren es ist alles etwas komplizierter und schwer das kurz zu formulieren, war auch schon auf dem ALG1 mit dem schreiben vom Arzt sie meinten über eine Sperrfrist soll ich mir keine sorgen machen Aber warum liest man so oft das wenn man innerhalb der Elternzeit kündigen und das Arbeitsverhältnis vor Ende der Elternzeit beenden will geht das nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber unter einen Aufhebungsvertrag z.b auf Elternzeit.de Vielen dann für die offenen Ohren hier im Forum


Mitglied inaktiv

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Nein du brauchst keinen Aufhebungsvertrag. Du kündigst einfach schriftlich zum 30.06. wenn du nur 1 Monat Kündigungsfrist hast. Dein AG muss das akzeptieren. Zum alg1 brauchst du aber Kinderbetreuung, eben das du wirklich dir eine andere Arbeit suchen kannst. Das du keine Sperre kriegst, würde ich mir schriftlich geben lassen. Nicht das sie sich da rausreden.


Andrea13

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Vielen Lieben Dank ich dachte echt ich muss bis am 4 Dezember warten , das mit dwe Kinderbetreuung wird schon klappen ich bin jetzt erst mal beruhigt Zusammengefasst heißt das jetzt : Egal ob die Elternzeit noch bis 4 Dezember ist, bin ich jetzt ab 30 Juni Arbeitslos und auch die Elternzeit ist ab dort dan automatisch beendet ?


Mitglied inaktiv

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Ja du hast keine Elternzeit mehr Also nahtlos ALG beantragen


Andrea13

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was bedeutet nahtlos ? meinten sie damit direkt alg 1 beantragen gehen ?


Andrea13

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keine elternzeit mehr und keinen job mehr meinten sie weil sie geschrieben ahben , Du hast dan keine elternzeit mehr und auch kein Arbeitsverhältnis mehr


Mitglied inaktiv

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Mit nahtlos meinte ich Zum 30.06. Ende Arbeitsverhältnis und Ende Elternzeit Ab 01.07 dann ALG 1 Das meinte ich mit nahtlos Sonst bist du nicht versichert


marijanam79

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Hallo, I ich hatte auch ein sehr schwieriges Arbeitsverhältnis mit einem tierisch cholerischen Chef, der mir das Leben zur Hölle gemacht hat. War monatelang krank geschrieben und auch beim Psychologen. Dieser hat mir auch zur Kündigung geraten. Habe dann mit der Arbeitsagentur gesprochen und meinen Fall geschildert. Da ich nachweislich (!!!) einen guten Grund hatte zur selbstkündigung, habe ich keine Sperre bekommen. Habe das ALG1 dann Gott sei dank nicht benötigt, da ich während der Kündigungsfrist was anderes bekommen habe. Ich verstehe dich total und wünsche dir von Herzen alles gute! Deine Kündigung gilt zum 30.06. Liebe Grüße! Marijana


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