komich123
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben im April 2010 Zwillingen bekommen, Junge und Mädchen, haben dann mit dem AG eine Elternzeit von 3 Jahren vereinbart. Diese ist im 1. Jahr gezahlt worden. Ich habe jetzt mit dem AG Kontakt aufgenommen und bekam hier sofort mitgeteilt, dass die Stelle nur in Vollzeit wieder besetzt wird. Wir haben bis dato keinen Ganztagesplatz in der Kita und keine Oma oder Opa wo die TWINS hinkönnten. Sie sind zur Zeit halbtags in der Kita. Auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt ich solle einen Aufhebungsvertrag mit dem AG machen und könnte mich dann für die mögliche Zeit auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Eventuelles Arbeitslosengeld würde aber auch nur von diesen Stunden gezahlt. Wie soll das funktionieren. Könenn SIe mir eine Beratungsstelle nennen bzw. rechtliche Infos erteilen. Wir haben bis dato mit 3 Mitarbeitern vom Arbeitsamt tel. Kontakt gehabt und 3 verschiedene Meinungen bzw. Stellungnahmen erhalten. Besten Dank für Ihre Bemühungen. MfG
Hallo, für eine VZ-Stelle stehen Sie nicht zur Verfügung, eine TZ-Stelle bietet der AG nicht an (gehe mal davon aus, dass berechtigte betriebliche Gründe bestehen). ArbLosenGeld 1 können Sie doch auch in der EZ für TZ bekommen - warum kündigen? Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das was das Arbeitsamt sagt ist richtig. Du hast einen Vollzeitanspruch erworben, wenn Du auch Vollzeit vermittelbar bist. Bist Du nur Teilzeit vermittelbar, dann bekommst Du auch nicht den Vollzeitsatz. Die Frage ist wie groß ist die Firma in der Du arbeitest, und gibt es andere Stellen, die Du mit Deiner Eignung in Teilzeit dort ausüben kannst ? Das kann Dir nur unter ganz bestimmten Bedingungen verwehrt werden und muss vom Arbeitgeber gut begründet werden, Allerdings muss er sich dann auch nicht an die Betreuungszeiten halten, die Du bieten kannst. Ich bin nun kein Profi in Sachen Elternzeit, aber ich meine Dir stehen 5 Jahre zu bei Zwillingen. Vielleicht kannst Du die Elternzeit verlängern vorerst ? Aufhebungsvertrag würde allerdings Geld in die Familienkasse spülen ....
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