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Hallo Frau Bader! Bin jetzt einige Zeit wegen meiner Kinderwunschbehandlung krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber möchte jetzt, daß ich mich bei der Betriebsärztin zur Untersuchung vorstelle bzgl. meiner Gesundheitsprognose und evtl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Bin aber noch arbeitsunfähig, es geht mir auch wirklich nicht gut. Kann ich hiermit warten bis ich wieder arbeitsfähig bin oder können mir hieraus Nachteile entstehen? Danke!
Hallo, Nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) haben die Betriebsärzte die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und hier insbesondere den Arbeitgeber bei der Frage der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu beraten. Diese Vorschriften gelten in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers, letztlich aber auch dem Schutz des Arbeitgebers vor ihm zuzurechnenden Arbeitsunfällen. Es gehört daher insbesondere zu den arbeitsrechtlichen Treuepflichten eines Arbeitnehmers, dann, wenn dem Arbeitgeber konkrete Hinweise auf eine mögliche Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorliegen, sich auch einer betriebsärztlichen Untersuchung zu unterziehen (Vgl. VG Ansbach in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004, AN 14 K 03.01961). Aber wenn Sie noch krank geschrieben sind u gesundheitlich nicht in der Lage, kann er Sie nicht zwingen. Es sei denn, es bestehen Zweifel an der Erkrankung. Liebe gRüsse, NB
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