Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsplatzabbau im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsplatzabbau im Erziehungsurlaub

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Ich habe folgende Frage: Ich bin seit November 2000 im Erziehungsurlaub für 3 Jahre. Ich wollte eigentlich nicht bei der Arbeit wieder anfangen, weil ich nach den 3 Jahren nur stundenweise arbeiten will und meine ehemalige Arbeitsstelle 80 km vom Wohnort entfernt ist. Das habe ich in der Firma natürlich nicht preisgegeben, sondern so getan, als wolle ich nach den 3 Jahren wiederkommen. (Eventuell wollen wir dann auch schon ein 2. Kind haben, sodass sich der Erziehungsurlaub noch mal verlängert) Sollte ich die 3 Monate vor Ablauf des Erziehungsurlaubes aber noch nicht wieder schwanger sein, wollte ich dann kündigen. Nun habe ich aber vor 2 Wochen erfahren, dass mein Arbeitsplatz zum Ende des Jahres wegfällt, weil mein Chef entlassen wird aufgrund von Umstrukturierungen. (Bin Chefsekretärin) Was für Konsequenzen hat das dann für mich? Ist es sinnvoll, dann nicht zu kündigen, sondern zu warten, ob die Firma mir kündigen muss und ich vielleicht noch eine Abfindung, wenn auch minimal, bekomme? Allerdings arbeite ich in einem Weltunternehmen. Kann es sein, dass sie mir dann einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt anbieten? Muss ich den dann annehmen? Wie wäre es für den Fall, dass ich im November 2003 zwar schon wieder schwanger bin, es aber noch ein paar Wochen bis zum Mutterschutz dauert. Wäre es dann nicht sinnvoll, die Zeit noch zur Arbeit zu fahren, um anschliessend wieder Anspruch auf Erziehungsurlaub zu haben (und auch Mutterschutzgeld?) Ich weiss, das hört sich alles sehr berechnend an. Ich bin eigentlich nicht so. Aber während meiner Schwangerschaft habe ich in der Firma festgestellt, dass ich dort auch nur eine "Angestellte" bin, die funktionieren muss und kein Mensch mit Bedürfnissen. Deshalb sehe ich auch nicht ein, der Firma da irgendetwas zu schenken. Sorry, wenn das jetzt einwenig wirr ist, ich hoffe, sie verstehen was ich meine und können mir einen Rat geben. Vielen Dank! Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Conny, ich würde erst mal abwarten und nicht kündigen. Ob Sie versetzt werden dürfen, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn Ihnen gekündigt wird, stehen Ihre Chancen auf Abfindung gut. Gruß, NB


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