Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Arbeitslosengeld bezogen. Nach einem halben Jahr habe ich den Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren. Ich bin gelernte Maler- Lackiererin und mußte in den letzten Jahren Sesionbedingt mich arbeitslos melden, über den Winter. Jetzt bin ich aber während der Arbeitslosigkeit schwanger geworden. Nun bekomme ich Arbeitslosenhilfe, welche extrem wenig ist. Ich bekomme über 400€ weniger im Monat, nur noch knapp 200€ was uns im Moment echt zu schaffen macht. Jetzt würd ich gerne wissen,ob ich nicht durch das Mutterschutzgesetzt ein Recht auf Arbeitslosenhilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes habe. Ich habe Widerspruch gegen die Berechnung der Arbeitslosenhilfe eingelegt, aber bis jetzt noch nichts vom Arbeitsamt gehört. Ich würd gern wissen, ob sich das Arbeitsamt nicht auch an dem Mutterschutzgesetzt halten muß, wie jeder Arbeitgeber. Mir hat auch eine Mitarbeiterin des Arbeitsamtes gesagt, daß ich genau soviel Geld bekommen müßte wie vor dem neuen Antrag. Nur ist diese selbst im Mutterschutz und kann meine Sache nicht bearbeiten noch nachschauen. Denn laut dem Mutterschutzgesetz, wird mir ein Durchschnittslohn von drei Monaten vor dem Beginn der Schwangerschaft gewährleistet, bis zu den 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.Ab dem ich ja dann im Mutterschutz bin und der Rest über die Krankenkasse läuft. Ich würde mich über eine Antwort freuen und danke Ihnen schon mal im vorraus. MfG Ramona
Hallo, das MuSchG gilt hier nicht, denn Sie sind ja nicht angestellt. Warum Sie ArbHilfe und nicht Arbgeld beziehen, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen, durch die SS dürfte sich aber an der Höhe nichts ändern. Gruß, NB
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