Frage: Arbeitslosengeld und schwanger?

Ich beziehe im Moment ALG, in 2 Monaten müssen wir Berufsbedingt umziehen, dann muß ich ja am neuen Ort einen ganz neuen Antrag auf ALG stellen. Ich bin jetzt in der 6. Woche schwanger, wenn ich das der Agentur jetzt mitteile, dann können die mir das ALG doch streichen oder? Bzw. am neuen Ort wird der Antrag gar nicht erst genehmigt... Nur ist die SS ist noch lang und die 400 € wären aber schon ganz nützlich sag ich jetzt mal. Ich MUSS es ihnen ja nicht sagen, das ist Rechtlich irgendwo festgehalten, das man sogar in einem Vorstellungsgespräch auf die Frage ob man schwanger ist oder nicht, nicht wahrheitsgemäß antworten muß da es die Privatsphäre verletzt oder so. Kennt sich da jemand aus das sie mir das ALG jetzt streichen könnten? Oder ob der Antrag auf ALG am neuem Wohnort nicht genehmigt wird? LG Cuina

Mitglied inaktiv - 28.08.2006, 20:41



Antwort auf: Arbeitslosengeld und schwanger?

Hallo, nein. Erst wenn das Kind da ist und Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, bekommen Sie nichts mehr. Vorher schon. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2006



Antwort auf: Arbeitslosengeld und schwanger?

Eine Schwangerschaft ist kein Hinderungsgrund zu arbeiten- stellst Du Dich dem Arbeitsmarkt wie gewohnt zur Verfügung, bekommst Du bis zur Mutterschutzfrist oder auf ausdrücklichen Wunsch bis zum ET ganz normal Dein ALG I. Lediglich den Mutterpaß reiche bei der Antragstellung mit ein bzw. wird die Seite, auf der der ET vermerkt ist, kopiert. Ich möchte wirklich mal wissen woher der Blödsinn kommt, dass Schwangere keinen ALG- Anspruch haben... Lieben Gruß, Maike

Mitglied inaktiv - 28.08.2006, 20:48



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