Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos nach Elternzeit

Frage: Arbeitslos nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Frage, die mich im Moment ziemlich beschäftigt. Ich habe im März 99 meine Tochter geboren und im April 2002 meinen Sohn. Ich bin also 6 Jahre im Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit und zwischendurch kurz im Mutterschutz gewesen. Vorher habe ich 10 Jahre in einer Firma in Sachsen gearbeitet. Nach der Geburt unserer Tochter sind wir wegen dem Job meines Freundes nach Baden-Würt. gezogen. Jetzt ist die Elternzeit fast vorbei und ich weiß nicht, ob ich überhaupt Arbeitslosengeld beantragen kann und ob es mir zusteht. Bisher bin ich noch nicht gekündigt von meinem alten Arbeitgeber. Doch wie es aussieht, läuft alles auf Kündigung oder Aufhebungsvertrag hinaus, da der Arbeitsweg viel zu lang wäre. Mit einer Abfindung kann ich höchstwahrscheinlich nicht rechnen. Können Sie mir sagen, ob mir Arbeitslosengeld zustehen würde und ob mir eine 3 monatige Sperre drohen würde bei einem Aufhebungsvertrag? Vielen Dank für Ihre Antwort Anett


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie umgezogen sind, weil Ihr Mann das beruflich musste, sind Sie nicht gesperrt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Habe mal eine Frage. Meine Tochter Vanessa wurde am 21.06.2004 geboren. Ich habe bei meinem AG schriftlich den EU für 1 Jahr beantragt, muss also am 21.06.2005 wieder arbeiten. Nun war ich letzte Woche mal zu Besuch bei meiner Arbeitsstelle um mal zu schauen was es Neues gibt. Mein Chef hat während des Gespräches einige Andeutungen gemacht, z.B. das die Firma auch ohne mich zurechtgekommen ist (hat es zwar nicht so direkt gesagt, aber so gemeint). Bin mir nach dieser Aussage eigentlich sicher das er mich kündigen will. In meines Arbeitsvertag sind keine besonderen Kündigungsfristen festgelegt, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nun meine eigentliche Frage, wenn ich ab dem 21.06.2005 wieder arbeiten gehen müsste, zu welchem Termin könnte er mich kündigen, bis wann muss er mir die Kündigung gegeben haben, steht mir eine Abfindung zu (auch wenn nichts vertraglich dazu geregelt ist), muss er einen Kündigungsgrund angeben, muss ich die Kündigung annehmen ???? Danke für die Beantwortung !


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