Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin richtig Fertig und entsetzt was für Rechte man hat. Aber zur meiner Situation. Ich war über 3 Jahre als Direktions-Assistentin bei einer Fluggesellschaft tätig. Dann ging ich in Elternzeit. Habe 3 Kinder bekommen, da ich Übersetzerin bin habe in der Zeit für die Firma verschiedenes übersetzt. Bei meinen Kinder habe ich Übertragung der Elternzeit beantragt, von 1 Jahr haben sie mir 5 Monate nur bewilligt. In der Zwischenzeit ist neuer Direktor gekommen. Im Sep. 2010 habe ich Ihn um Gespräch wegen Wiedereintritt ins Berufslaben gebeten –keine Antwort, um Zwischenzeugnis gebeten, keiner bekommen. Habe nur geschrieben bekommen, dass meine Stelle ersatzlos gestrichen wurde und er alles prüfen muss. 3 Monate vor Ende der Elternzeit hebe ich Ihn nochmals angeschrieben – nichts, 4 Wochen vorm Begin der Arbeit –nichts. 2 Tage vor Begin erhielt ich die Nachricht das ich kommen kann, als Sales Support, bekomme mein altes Gehalt von 2000 und kein Homeoffice, kein Geschäftswagen! Ich hatte vorher 1 tag Homeoffice wg. Übersetzungen, und Geschäftswagen zur privaten Nutzung was mein Gehalt auch darstellte. Ich bin hin, habe meine Pflicht erfühlt, habe um Gespräch gebeten und gesagt das ich vorher Firmenauto hatte, was aber leider nicht im Vertrag stand, aber alle wissen es! Habe ich meinem Chef eine Rechnung gemach, das die Fahrtkosten zur Arbeit – die sonst von der Firma übernommen wurden, mein Netto Gehalt übersteigen. Dann soll ich kündigen war seiner Antwort. Warum ich – ich will arbeiten, habe mich privat organisiert und wollte aber zu selben Bedingungen wieder arbeiten. Meine Firma ist jetzt in Krise und man kann mir nicht mehr geben. Dann habe ich also um Arbeitszeitreduzierung gebeten, zu selben Gehalt. Das war auch nicht möglich. Da ich kein Rechtschutz habe, habe ich kalte Füße bekommen, da ich nicht klagen kann. Ich kann aber auch nicht zur Arbeit fahren und draufzahle!!! Habe mein Chef gebeten, er möchte mich kündigen. Hat er auch gemach, betriebsbedingt mit 1 Monat Kündigungsfrist (ist das Rechtens?), ich müsste versprechen, dass ich keine Abfindung fordere. Ich bin richtig bedient, fertig. So geht man mit Mütter um nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit. Wir haben auch Betriebsrat, aber die können nichts. Und ich muss dort noch diesen ganzen Monat arbeiten. Mann hat mir richtig viel hochwertige Arbeit auf den Tisch gelegt zum erledigen –Präsentationen, Übersetzungen, Datenbanken wenn ich guten Arbeitszeugnis bekommen möchte, da der neue Chef mich nicht kennt und wie solle er das anders machen. Und das für – ich bekomme 1100 Netto, 800 brauche ich für Sprit um zu Arbeit zu kommen und Parkplatz, also 300 Euro, was 75 Euro in der Woche bedeutet, 13 Euro am Tag für 7, 5 Stunden arbeit , ist das nicht eine Frechheit. Mir schnürt das alles mein Hals zu, könnte heulen. Habe mein Leben auf Arbeit programiert und werde so behandelt. Und das geht alles Rechtens zu !!!????
Hallo, ganz ehrlich - holen Sie sich schnellstens einen Beratungshilfeschein und gehen Sie zu einem RA vor Ort. Wenn Sie wenig Geld haben, wird dann der Staat die Beratungskosten (bis auf 10 €) tragen Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner