mellomania
hallo ich habe eine frage. ich bin zweifache mutter. kind 1 hatten wir drei jahre elternzeit beantragt bis mai 14. dann kam kind 2. . Rest der Elternzeit von kind 1 (7 monate) wurden mir vom AG gutgeschrieben bis vollendetes 6. lebensjahr glaub ich. für kind 2 haben wir gleich nur 2 jahre beantragt. ein jahr hab ich dann noch bis ende 6. lj (ich hoffe das is richtig so, bin mir nicht sicher wie lange das längstens geht). es könnte nun sein, dass ich entweder gleich in meiner stadt einen neuen job suche oder suchen muss, da meine abteilung wahrscheinlich geshclossen wird. was passiert nun mit den restlichen elternzeiten= stehen die mir auch beim neuen AG dann so zu? also 7 monate von kind 1 und ein jahr von kind 2? oder war das nur eine vereinbarung mit meinem AG un der neue muss das nicht genehmigen?
Hallo, neu genehmigen Liebe Grüsse NB
SumSum076
Deine letzte Vermutung ist korrekt! Elternzeitvereinbarungen betreffen nur den aktuellen AG und dich. Ein anderer AG ist an eure Vereinbarung nicht gebunden. Gruß Sabine
mellomania
drei jahre elternzeit stehen mir ja zu. verfällt dann beim AG der rest von kind 1 weil kind 2 dazwischen kam und wir dummerweise gleich drei jahre beantragt hatten? und was is mit dem einen jahr rest von kind 2?
SumSum076
Das Gesetz sagt: Dir steht Elternzeit bis zum 3. Geburstag des Kindes zu. Bekommst du deine Kinder dicht aufeinander, kann es durchaus sein, dass du nicht insgesamt 6 Jahre EZ (bei 2 Kindern) nehmen kannst. Denn du musst alle Elternzeit genommen haben, bevor das jeweilige Kind 3 Jahre alt wird. Vereinbarungen gelten zwischen AG und AN. Weitere AG sind an diese Vereinbarungen nicht gebunden. Oder anders herum, mit jedem AG machst du die jeweiligen Vereinbarungen. Das gilt vor allem, wenn Übertragungen über das dritte Lebensjahr hinaus getroffen werden. Ein neuer AG hat zu berücksichtigen, dass dir Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des jeweiligen Kindes zusteht. Würdest du im Februar eine neue Arbeit anfangen, könntest du bis Mai2014 (genauer: Tag vor dem 3. Geburtstag von Kind 1) noch Elternzeit für Kind 1 nehmen. Anmeldefrist von 7 Wochen. Du kannst aber auch Elternzeit nehmen für Kind 2 - bis das 3 Jahre alt wird (gleiche Anmeldefrist). Du könntest mit einem neuen AG auch vereinbaren, bis Mai 14 EZ für Kind 1, dann 9 Monate für Kind 2. Du kannst mit ihm auch Teilzeit in Elternzeit bis zum 3. Geburtstag von Kind 2 ausmachen. Die Karten werden neu gemischt. Dein neuer AG braucht einer Übertragung von Elternzeit nicht zustimmen. Nachzulesen im BEEG. In den Richtlinien zum BEEG. In der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine
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