Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber droht mit "Vertrauensarzt". Was kommt jetzt auf uns zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber droht mit "Vertrauensarzt". Was kommt jetzt auf uns zu?

andy71wf

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Hallo Frau Bader, meine Lebensgefährtin ist in der 10. Woche mit Zwillingen schwanger. Die letzte Schwangerschaft war leider eine Fehlgeburt. Ihre Frauenärztin hat sie daher seit der letzten Untersuchung arbeitsunfähig geschrieben. Auf Anraten ihres Arbeitgebers hat sie sich heute bei ihrer FÄ nach einem Beschäftigungsverbot erkundigt. Dennoch wurde sie erstmal wieder nur arbeitsunfähig geschrieben. Nun ist der AG verärgert und droht mit dem "Vertrauensarzt". Was kommt da jetzt auf uns zu? Wie muss man sich die Untersuchung durch den medizinischen Dienst der KK vorstellen? Wird auch dort auf dem "Gynäkologen Stuhl" untersucht? Da meine Lebensgefährtin eine Abneigung gegen männliche Frauenärzte hat (das muss auch keiner persönlich nehmen), kann sie ggfs. auf eine weibliche Ärtzin bestehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). 2. Im Rahmen seiner Tätigkeit ist es nicht Aufgabe des Betriebsarztes werdende Mütter dahingehend zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegen. Nach ausdrücklicher Zustimmung der werdenden Mutter dürfen sich der behandelnde Arzt und der Betriebsarzt über medizinisch nötige Maßnahmen austauschen. Dabei unterliegt der Betriebsarzt ebenso der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber wie auch bei seiner originären Tätigkeit. Wenn der AG aber das BV anzweifelt, kann er gerihctich dagegen vorgehen. Dazu ganz spannend hier: http://www.iww.de/aa/archiv/mutterschutz-so-kann-der-arbg-den-beweiswert-eines-aerztlichen-beschaeftigungsverbots-erschuettern-f4887 Liebe Grüsse, NB


andy71wf

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Interessant finde ich halt bei ihrem Arbeitgeber dass er möchte das ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird. Zum einen weil er nicht möchte dass es noch einmal zu einer Fehlgeburt kommt, zum anderen weil er somit besser planen kann. Er zweifelt also gar nicht ein Beschäftigungsverbot an, sondern müsste damit eigentlich die "Krankschreibung" in Frage stellen, richtig? Wenn ich das mit der Untersuchung dann richtig verstehe, muss sie ihre Frauenärztin von der Schweigepflicht entbinden damit diese sich mit dem Betriebsarzt (=Vertrauensarzt? =Arzt vom medizinischen Dienst der KK?) unterhalten kann. Und ggfs. kommt es auch zu einem Gespräch mit diesem Arzt und meiner Lebensgefährtin, aber zu keiner physischen Untersuchung. Richtig?


Mitglied inaktiv

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Wenn der AG ein BV will, warum stellt er dann keines aus? Das kann er nämlich durchaus auch selbst machen.


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