Hallo Fr. Bader, ich erwarte mein Baby im Mai und möchte ca. 4 Monate nach der Geburt wieder arbeiten, jedoch nur Teilzeit. Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit (Firma hat 480 MA) und kann ich mich vorab vertraglich absichern, dass ich wieder den gleichen Arbeitsplatz bekomme? Ich wuerde auch gerne vereinbaren, einen Teil von zu Hause zu arbeiten, ist das auch möglich? Wenn ja, bin ich dann auch fest an diesen Vertrag gebunden, oder kann ich das in Abhängigkeit von z.B. der Gesundheit des Kindes machen? Ich würde mich gerne so gut es geht absichern, bevor ich in Mutterschutz gehe. Vielen Dank auf die Antwort im voraus Viele Gruesse Renate
Mitglied inaktiv - 18.01.2001, 13:53