Arbeiten während der Erziehungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten während der Erziehungszeit

Hallo Fr. Bader, ich erwarte mein Baby im Mai und möchte ca. 4 Monate nach der Geburt wieder arbeiten, jedoch nur Teilzeit. Habe ich ein Recht auf Teilzeitarbeit (Firma hat 480 MA) und kann ich mich vorab vertraglich absichern, dass ich wieder den gleichen Arbeitsplatz bekomme? Ich wuerde auch gerne vereinbaren, einen Teil von zu Hause zu arbeiten, ist das auch möglich? Wenn ja, bin ich dann auch fest an diesen Vertrag gebunden, oder kann ich das in Abhängigkeit von z.B. der Gesundheit des Kindes machen? Ich würde mich gerne so gut es geht absichern, bevor ich in Mutterschutz gehe. Vielen Dank auf die Antwort im voraus Viele Gruesse Renate

Mitglied inaktiv - 18.01.2001, 13:53



Antwort auf: Arbeiten während der Erziehungszeit

Liebe Renate, in der Zeit des EU können Sie mit Ihrem AG einen indiviaduellen Teilzeitvertrag aushandeln, der nur für die Dauer des EU gilt, Sie dürfen dabei bis zu 30 Std./ Woche arbeiten. Sie müssen hinterher (unabhängig von dem EU) einen vergleichbaren, aber nicht den selben Arbeitsplatz wieder bekommen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2001



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