murkel21
Hallo, ich kann ja während der Elternzeit für max 30 Std/Woche auch in einem anderen Unternehmen arbeiten. Muss mein bisheriger Arbeitgeber da zustimmen oder muss ich ihn lediglich informieren?? Muss ich auch den "neuen" Arbeitgeber informieren? Wie ist das dann mit der Sozialversicherung bzw mit der Steuerklasse?? Danke
Hallo, der AG muss gefragt werden, kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Jeder Verdienst wird auf das EG angerechnet. Wenn Sie über 400 € verdienen, sind Sie sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig Liebe Grüsse, NB
murkel21
Wird mir der Verdienst dann auf das elterngeld angerechnet?? Es handelt sich dabei um das 2. u. 3 Jahr. Ein Jahr ist rum und ich erhalte aktuell auch kein elterngeld mehr.
Mitglied inaktiv
Du mußt Deinen Arbeitgeber um Genehmigung bitten um bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Dein aktueller Arbeitgeber kann dies aber nur aus gutem Grund ablehen, wenn es z.B. ein konkurrierender Betrieb ist. Natürlich mußt Du den neuen Arbeitgeber auch darüber in formieren dass es sich um einen TZ Beschäftigung während der Elternzeit handelt. Angerechnet wird das im 2. und 3. Jahr nicht mehr. Solange Du nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeitest, bist Du auf jeden Fall durch die EZ krankenversichert, und erwirbst auch Rentenansprüche. Ob Du auch arbeitlosenversichert und pflegeversichert bist weiß ich nicht, da sollte Frau Bader noch was zu sagen, oder jemand anders der sich damit auskennt. Wenn Du nicht nur einen Minijob ausübst, dann zahlst Du von Deinem Gehalt aber auch ganz normal Sozialabgaben. Steuerklassen? Keine Ahnung, aber ich nehme an dass Du die hast, die Du auch hättest wärest Du nicht in Elternzeit - da Du ja bei Deinem eigentlichen Arbeitgeber keine Einkünfte hast, also 2 (falls alleinerziehend), 3 o. 5 o. 4 (jenachdem was Du mit Deinem Mann ausgemacht hast, bzw. was ihr auf die Steuerkarten habt eintragen lassen). LG Sabine
murkel21
d.h. ich müßte von dem erhaltenen Elterngeld (hab es ja schon vollständig bekommen) einen teil zurückzahlen oder wie soll ich das verstehen? und ich wollte eigentlich wissen, ob ich ganz normal in meine festgelege Steuerklasse ( bei mir 5) eingestuft werden würde?? es ist kein minijob
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