Hallo!
Ich würde in meiner Elternzeit für Notfälle oder wenn Not am Mann ist ein paar Stunden arbeiten gehen. Die Stunden sollen nicht bezahlt werden, sondern auf ein Langzeitarbeitskonto angespart werden, damit ich die bei Bedarf nach der Elternzeit abfeiern kann. Wäre das möglich, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird? Ich würde ja kein Einkommen in dem Sinne erzielen in dem Zeitraum. LG Tanja
von
Tanja 1984
am 03.12.2020, 10:26
Antwort auf:
Unentgeltlich Arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
das ist ja nicht unentgeltlich, die Stunden werden ja (wenn auch später) indirekt vergütet. Das ist ein geldwerter Vorteil der auf das AG anzurechnen wäre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2020
Antwort auf:
Unentgeltlich Arbeiten während der Elternzeit
wäre das bei deinem AG oder bei einem andren? du musst alles genehmigen lassen, alleine schon wegen der versicherung. auch ehrenamtliche tätigkeiten müssen vom AG genehmigt werden
von
mellomania
am 03.12.2020, 21:16
Antwort auf:
Unentgeltlich Arbeiten während der Elternzeit
Es wäre beim gleichen Arbeitgeber. Die Stunden würde ich dann irgendwann arbeiten, wenn ich nach der Elternzeit wieder anfange zu arbeiten.
von
Tanja 1984
am 04.12.2020, 10:32
Antwort auf:
Unentgeltlich Arbeiten während der Elternzeit
trotzdem. das ist zwar jetzt unentgeltlich, du erhälst die stunden ja aber. und wenn du sie abfeierst, wirst du in der zeit ja bezahlt. von daher MUSS er das genehmigen, auch wegen der versicherung in dieser zeit. du musst ja versichert sein wenn du für deinen AG arbeitest. ob jetzt ohne bezüge für jetzt oder mit. was spricht dagegen, das genehmigen zu lassen? der EG stelle melden musst du nix, da du JETZT nix bekommst.
von
mellomania
am 04.12.2020, 11:34
Antwort auf:
Unentgeltlich Arbeiten während der Elternzeit
Der Titel ist irreführend. Wenn du die Stunden gutschreiben läßt, ist das keine unentgeltliche Arbeit, sondern du arbeitest auf dein Stundenkonto und bekommst das nach der Elternzeit entlohnt. Denn dann wirst du für arbeitsfreie Tage Lohn beziehen.
Ich würde sagen, dass es im Rahmen der Zuverdienstgrenze beim Elterngeld möglich ist, ohne Abzüge vom Elterngeld. - Gibt es hier jemanden, der die genauen Zuverdienstgrenzen kennt?
Mitglied inaktiv - 04.12.2020, 14:18