Hallo Frau Bader,
ich bin momentan in Elternzeit für insgesamt 2 Jahre. Mein bisheriger Arbeitgeber hat bei mir angefragt, ob ich bis Jahresende auf 450 Euro Basis aushelfen könnte, was ich gerne tun würde. Habe ich dann nach der Elternzeit weiterhin den Anspruch auf meine Vollzeitstelle, oder nur noch auf die 450 Euro Basis Beschäftigung? Gibt es hier gesetzliche Regelungen? Vielen Dank vorab und viele Grüße
Manuela
von
mala2612
am 21.01.2018, 09:51
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
Sie können einen ZUSATZ-Vertrag schließen, dann bleibt der VZ-Vertrag ungeändert bestehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2018
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
Das hängt davon ab was du mit dem AG vereinbart.
Das sicherstes ist das ihr einen Arbeitsvertrag abschließt der auf die EZ befristet ist - oder das im VZ-Vertrag ein BEFRISTETER Zusatz steht. In diesen beiden Fällen ruht der VZ-Vertrag weiterhin. Aber genau hinschauen wa du unterschreibst.
Solltest du noch EG bekommen wenn du wieder verdienst, wird es dort aber Kürzungen geben.
Mitglied inaktiv - 21.01.2018, 10:11
Antwort auf:
Arbeiten während der Elternzeit
Ich bekomme noch Elterngeld, werde ins Elterngeld plus wechseln und laut Elterngeldrechner hab ich bei 450 Euro Zuverdienst keine Kürzungen.
von
mala2612
am 21.01.2018, 13:25