Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten im MuSchu

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeiten im MuSchu

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Hallo Frau Bader, ich habe irgendwo gelesen, daß man im MuSchu vor der Geburt auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtamtes weiter arbeiten darf. Wenn ja, kann man dies zeitlich begrenzen (z.B. auf 2-3 Std. täglich) und kann man es auch jederzeit wieder rückgängig machen? Gruß Dani


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Hallo Dani, ich habe gerade Deine Frage gelesen und mußte gleich grinsen, als ich daran dachte, wie es bei mir vor einem Jahr gelaufen ist. Ich wollte auch vor der Geburt im Mutterschutz arbeiten und habe das dann unserer Personalstelle mitgeteilt. Soweit so gut, formloses Schreiben sollte genügen, auch sollte ich täglich wiederrufen können, falls ich nicht mehr wollte. Allerdings wollte ich nur 3 statt 5 Tage die Woche arbeiten. Soweit so schlecht, es hieß, das sei nur möglich, wenn ich für die Tage, die ich nicht arbeiten wollte (2 Tage die Woche) Urlaub nehme oder alternativ nur 3/5 meines Gehaltes bekomme. Ich habe echt gedacht, ich höre nicht richtig, 5 Tage zuhause bleiben und den vollen Nettolohn bekommen und für 3 Tage Arbeit nur 3/5. Ohne mich!. Ich habe dann bei diversen Stellen (Krankenkasse, Personalrat) nachgefragt, die mir dies bestätigten. Also bin ich offiziell in Mutterschutz gegangen. Inoffiziell habe ich die Kollegen zum Mittagessen abgeholt und bin halt etwas früher gekommen und später gegangen J. War natürlich versicherungstechnisch nicht richtig J. Ich fürchte, ich kann Dir da nicht weiterhelfen. Christiane


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So war es bei mir auch. Das ist halt deswegen, weil man ja Geld von der KK bekommt und es irgendwie zu kompliziert ist, das dann anteilig zu berechnen oder so. Ich habe das auch mit der PA so ausgemacht, daß ich halt komme und gehe, wann ich will (natürlich habe ich das mit meinen Kollegen abgesprochen) und meinen Ausweis nicht durchziehe, damit offiziell nicht da bin. Blöd wäre es gewesen, wenn ich einen Wegeunfall gehabt hätte, weil ich dann nicht versichert gewesen wäre. Außerdem ist es - streng genommen - Versicherungsbetrug, weil man ja eine Versicherungsleistung bezieht (das MuSchu-Geld). Aber meine Versicherung (eine BKK) wußte Bescheid und fand es in Ordnung, schließlich habe ich das Geld ja nicht zusätzlich bekommen. Schöne Grüße, Elisabeth.


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Danke für eure Antworten. So was ähnliches habe ich mir schon gedacht. Werde dann wohl auch "offiziell nicht arbeiten", um mir den ganzen Streß zu ersparen. Da ich eh demnächst 80% von zu hause arbeite sollte es auch keine Probleme geben. LG Dani


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