Anabelxx
Sehr geehrte Frau Bader, als Mutter einer 13 Monate alten Tochter befinde ich mich seit der Geburt in Elternzeit und betreue die Kleine zu Hause. Mein Mann ist auch in EZ, aber mit 80% Beschäftigung. Ab dem 15. Lebensmonat übernimmt er für 7 Monate die Betreuung während ich wieder Vollzeit arbeite. Nach den 7 Monaten (Alter der Tochter dann 22 Monate) geben wir sie vermutlich zu einer Tagesmutter und arbeiten beide wieder. Das war der Plan. Nun überlegt mein Mann, sich von mir zu trennen. Dazu folgende Fragen: 1. Wenn wir uns jetzt trennen, wird das Kind bei mir bleiben - kann ich meine Elternzeit dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern und zu Hause bleiben, statt Vollzeit zu arbeiten? 2. Verfällt die Elternzeit meines Mannes, wenn er nicht mit seinem Kind zusammenlebt - und muss sein Arbeitgeber ihn dann wieder beschäftigen? 3. Wenn wir uns während der Elternzeit meines Mannes trennen: Kann er mich dann mit dem Kind verlassen (da er sie ja während meiner Arbeitszeit betreut)? Unter welchen Bedingungen könnte ich meine Tochter dann bei mir behalten? Sie nur alle 2 Wochen zu treffen, wäre für mich unvorstellbar! Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre hilfreiche Arbeit hier! A.S.
Hallo, 80 % kann er nicht in EZ arbeiten, nur 30 Std (also max. 75 %). 1. Ja 2. Ja 3. Ja - dann hat die Kleine den Lebensmittelpunkt bei ihm Liebe Grüsse, NB
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