Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anwältin bei Unzufrieden wechseln?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anwältin bei Unzufrieden wechseln?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 25.01.2004 lebe ich von meinem Mann getrennt. Wir haben eine Tochter von 3,5 Jahren und einen Sohn, der nun erst fast 2 Wochen alt ist. Ich bin mit meiner Anwältin bezügl. Unterhaltsregelung etc. überhaupt nicht zufrieden. Ich erhalte Prozeßkostenhilfe und habe einen Beratungsschein vom Gericht erhalten, da ich Sozialhilfe beziehe und mein Noch Mann bis jetzt keinen Unterhalt zahlt. Die ganze Unterhaltssache dauert endlos lange und ich habe seit Jan. gerade mal 2 Schreiben von meiner Anwältin bekommen. Ich bekomme auch nie richtige Auskünfte. Nun die eigentlich Frage: Kann ich die Anwältin unter diesen Umständen bei Unzufriedenheit wechseln? Was muss ich beachten? Vielen Dank Gruß Angela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, ich gebe Daniela recht. Am wichtigsten: Wenn Sie wechseln, müssen Sie die "alte" Anwältin aus eigener Kasse zahlen bzw. den "neuen" Anwalt. Der Staat zahlt nur einmal. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Warum machst du nicht einen erneuten Beratungstermin mit Deiner Anwältin aus und teilst ihr Deinen Mißmut mit? Warum willst Du gleich wechseln, ohne daß sie weiß warum. Scheidungs-/Unterhaltsangelegenheiten können sich manchmal etwas länger hinziehen, ohne daß Deine Anwältin hierfür verantwortlich sein muß. Informiere Dich doch nochmals bei ihr, vielleicht ist sie an der ganzen Misere vollkommen unschuldig. Gruß Daniela


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