Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader nach dem Mutterschutzgesetz kann eine werdende Mutter auf das Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Entbindung verzichten, jederzeit widerruflich. Kann man sich auf dieser Grundlage den Mutterschutz vor der Geburt - wenn der AG einverstanden ist - einteilen, in dem man schon im Voraus sagt: ich möchte erst 2 Wochen vor dem ET in Mutterschutz, aber die 4 Wochen davor möchte ich meinen angesparten Urlaub nehmen? Diese Gestaltung würde sich positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken... Danke Karoline
Mitglied inaktiv
Das kannst Du so machen. Denn: den Gesetzgeber bzw. die Kranknelkasse interessiert es nicgtr, ob Du Urlaub hast, sondern ob Du in MuSchu bist. Also: verzichte auf den MuSchu(am besten schriftlich, damit der AG dies an die KK weiterleiten kann) und dann vereinbare mit deinem AG, daß Du eben in diesen 4 Wochen Urlaub nimmst. Deinem Ag kann es wurscht sein :-) Und wenn er nicht "spurt" ghest Du eben von einem Tag auf den anderen in Muschu :-))) Viele Grüße Désirée
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