DieSunny
Hallo Frau Bader, nach der Geburt unserer Tochter gehe ich seit 10. Januar 2024 wieder arbeiten. Theoretisch stehen meinem Mann und mir dieses Jahr insgesamt 30 Kindkranktage zur Verfügung. Nun bin ich schwanger mit unserem zweiten Kind und werde ab dem 24.06.24 in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Verringert sich durch Mutterschutz und Elternzeit unser Anspruch auf Kindkranktage / werden die Kindkranktage in Summe reduziert? Viele Grüße
Hallo, das Gesetz sieht keine Reduzierung bei Teilzeit vor, deshalb wird davon ausgegangen, dass trotzdem die volle Zeit besteht. Liebe Grüße NB
Frida19
Achtung: In 2024 hat man nur noch insgesamt 20 Kindkranktage pro Kind!
Frida19
Ich habe gerade gesehen, dass sich die Corona Sonderregelung zwar geändert hat, es aber dennoch bei den 15 Tagen bleibt. Das hatte ich anders gehört, aber nie überprüft. Entschuldigung.
Mima10
Beide Eltern haben jeweils 15 Kinderkrankentage pro Kind. Also stehen für ein Kind 30 Tage zur Verfügung.
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