Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Unterstützung in Deutschland?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Unterstützung in Deutschland?

evabcn

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Ich bin 38 Jahre alt und habe die letzten 20 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet. Vor 10 Tage stellt ich zu meiner Freude heraus, dass ich schwanger bin. Ein ´Wunschkind ja, aber weder geplant noch in diesem Moment gesucht, da ich seit zwei Monaten arbeitslos bin und die jetzige Arbeitsmarktsituation in Spanien alles andere als rosig ist. Wenn ich in den nächsten 2 Monaten keine neue Anstellung finden sollte (in Spanien gibt es keine offizielle Meldefrist der Schwangerschaft wie in Deutschland, wohl aber eine Kündigungsfrist), sehe ich mich gezwungen nach Deutschland zurückzugehen, da ich in Spanien keinerlei Unterstützung erhalte sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist. Meine Fragen sind folgende: Hätte ich Anspruch auf Unterstützung in Deutschland und wenn ja, auf welche Leistungen? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Ich bin qualifiziert, habe studiert und es sollte später kein Problem sein wieder einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden. Bedenken mache ich mir wie ich die 6 Schwangerschaftsmonate + die ersten 6 Monate meines Kindes finanziell überbrücken soll. (Vom Vater kann ich keinen Unterhalt oder Unterstützung erwarten). Vielen lieben Dank im voraus für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden EG bekommen - aber kein ArBegld I, da Sie weder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen noch eingezahlt haben (weiß aber nicht, ob es wegen EU eine Ausnahme gibt). Aber H IV Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Melde Dich sofort nach der Rückkehr bei der Agentur für Arbeit. Du kannst in Deutschland ALG 2 beantragen. Evtl. hast Du sogar Anspruch auf ALG 1, das weiß ich aber nicht. Dann bist Du auch wieder krankenversichert. Du musst halt auch während der Schwangerschaft auf Arbeitssuche sein... Du hast als Alleinerziehende auch 14 Monate Anspruch auf mindestens 300 Euro Elterngeld monatlich. Liebe Grüße und alles Gute Luvi


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