Mitglied inaktiv
Hallo! Ist es richtig, daß man ab 2001 einen rechtlichen Anspruch auf einen Teilzeitjob nach dem Erziehungsurlaub hat? Die Regelung gilt anscheinend für Betriebe ab 15 Personen, was bedeutet das für ein Reisebüro in dem 4 Personen arbeiten, aber es gibt 5 Filialen, insgesamt also mehr als 15 Angestellte? DANKE Nina
Liebe Nina, nein, das stimmt so nicht. WÄHREND des EU ist die erlaubte Teilzeit von 19 auf 30 Std. angehoben, außedem besteht ein Anspruch auf verringerung der Arbeitszeit IM EU auf 15-30 Wochenstd. NACH dem EU gilt der alte Vertrag wieder. Das neue Gesez findet man übrigens unter www.bmfsfj.de N. Bader
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