Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Rania2016

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Ich war während der Schwangerschaft längere Zeit arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber behauptet, keine Bescheinigungen erhalten zu haben und hat mich bei der Krankenkasse abgemeldet. Leider habe ich die Frist zur Geltendmachung meiner Ansprüche auf Entgeltfortzahlung verstreichen lassen. Wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Muss der Arbeitgeber das zahlen oder habe ich hier auch meinen Anspruch verloren? Das Arbeitsverhältnis hat weiter bestanden. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich finde das alles merkwürdig. Hat er nicht gekündigt? Lohn gezahlt? Krankengeld erhalten? Wenn nein, warum haben Sie dann nichts unternommen? Wichtig ist, den Status zu klären - insbesondere wegen der KK. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Was heißt denn längere Zeit ? Ist das Kind schon geboren ? Warst Du noch arbeiten nach dieser längeren Zeit ? Kannst Du nachweisen dass die Krankmeldungen eingegangen sind ? Hast Du die Meldungen alle auch an die Krankenkasse geschickt ? Wenn das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht dann steht Dir auch Mutterschutzgeld zu. Welche Fristen genau hast Du versäumt ? Dein Text ist zu ungenau um antworten zu können.


Rania2016

Beitrag melden

Die Krankenkasse hat die Meldungen bekommen. Beim Arbeitgeber steht Aussage gegen Aussage, beweisen kann ich es nicht. Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss man innerhalb eines Monats geltend machen. Diese Frist habe ich leider versäumt. Jetzt ist die Frage, ob der Arbeitgeber trotzdem Mutterschaftsgeld zahlen muss. Problem ist,dass ich bei der Krankenkasse abgemeldet wurde.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann wäre aber die Krankenkasse das viel größere Problem als das Mutterschutzgeld. Aktuell bist Du dann nicht mehr versichert. Bist Du sicher dass Du keine Kündigung erhalten hast ? Erster Schritt wäre beim AG anzurufen welchen Beschäftigungsstatus Du hast, er soll Dich wieder anmelden rückwirkend, wenn er keine Kündigung ausgestellt hat. Kannst Du Dir die anderen Fragen noch einmal ansehen ? Hast Du den Zettel für das Mutterschaftsgeld beim AG abgegeben?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da kann was nicht stimmen. Und zwar in mehreren Dingen. Erstens, wie lange warst Du den krank? nach 6 Wochen wärst Du doch ins Krankengeld gerutscht, hat dich da nichts stutzig machen lassen? Zudem, wenn ich kein Gehalt vom AG komme, dann hacke ich da doch nach. Und warte nicht in Ruhe ab. Außer ich bin selbst der Meinung, das stimmt schon so. Zudem, wurden die Krankmeldungen verschickt oder persönlich abgeben. Und immer innerhalb der Frist? Müssen ja mehrere gewesen sein. Warum hat der AG nichts abgemahnt wenn er nichts bekommen hat? Hätte er machen müssen und erst dann kann er auch kündigen. Also Frage, hast Du eine Kündigung erhalten? Und, der AG muss der Krankenkasse gegenüber doch einen Grund genannt haben warum er dich abmeldet. Da also nachfragen was er gemeldet hat. Und dann morgen zum Anwalt. Da würde ich jetzt sicherlich nicht mehr warten - nicht das du weitere Fristen versäumst.


chrissicat

Beitrag melden

Könnte mir folgendes vorstellen, ob das so stimmt weiß ich nicht, würde aber passen: Du warst längere Zeit krank, der Arbeitgeber hat aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (angeblich oder tatsächlich) nicht erhalten. Somit hat der Arbeitgeber dies als unentschuldigtes Fehlen gewertet, dich nicht bezahlt und dich entsprechend von der Krankenkasse abgemeldet. Erstmal keine falsche Vorgehensweise vom Arbeitgeber. Wenn du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aber nachreichst, dann muss der Arbeitgeber dich entsprechend noch bis zum Ende der Lohnfortzahlung bezahlen und die Abmeldung von der Krankenkasse stornieren. Wie lange ist das alles her? Und wie kommst du auf die von dir genannte Frist von 1 Monat? Wann beginnt denn dein Mutterschutz? Und wie ist dein aktueller Status? Bekommst du gerade von niemandem Geld? Und bist auch nicht krankenversichert? Bist du noch weiter krankgeschrieben?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Steht im Vertrag dann. Hatte ich auch. Wer innerhalb von 4 Wochen die Abrechnung nicht bemängelt, der nimmt sie an. Wie Dany und ich auch sagen. Und Du, zu viele offene Fragen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo folgende Situation. Ich bin Arbeitnehmerin und auch selbstständig. Da ich zwei Angestellte habe, überwiegt die Selbstständigkeit und somit bin ich privat versichert. Mir ist bewusst dass mir somit die 13€ von der gesetzlichen Krankenkasse nicht zustehen, stehr mir jedoch Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu? Liebe Grüße ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: Mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 31.07.2020 aufgrund meiner Schwangerschaft. Mein Mutterschutz beginnt am 08.08.2020. Ich habe mich arbeitslos gemeldet. Vor drei Tagen habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, dass mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht aufgrund einer Urlau ...

Guten Tag Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen: ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich bin während dieser Zeit nun (1 Kind geb Juli 2018, zweites Kind ET Feb 2021) erneut schwanger und frage mich ob ich erneuten Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Meinen Arbeitgeber habe ich eine Bescheinigung über die Schwangerschaf ...

Liebe Frau Bader, ich stelle meine Frage jetzt nochmal weil ich diese leider nirgends mehr finden kann. Ich mache mir große Sorgen. Ich bin in der 17. SSW mit dem zweiten Kind. Mein Mann ist selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Leider bin ich seit dem 26.05.2020 krankgeschrieben, weil ich damals starke Herzprobleme hatte. Leider ...

Guten Tag, ich werde zum 1.10.21 einen neuen Job beginnen. Mein Mutterschutz beginnt am 16.12.2021. Ich werde also keine vollen drei Monate beim neuen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, was ja wohl für die Berechnung des Mutterschaftsgeld nötig ist? Mein jetziger Job endet am 31.8., den September bin ich arbeitslos. Zählt dieser Arbeitslos-Mona ...

Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente, habe ich jetzt kein Anspruch bei der Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld wegen meine Rente? Mit freundlichen Grüßen Frau B.W

Liebe Frau Bader, Ich hab aktuell folgendes Problem...ich befinde mich in der 34 SSW und wäre offiziell ab dem 9.12.2021 im Mutterschutz. Mein Mutterschaftsgeld Antrag wurde aktuell abgelehnt,  weil ich kein ALG1 bekomme.  ALG1 wurde abgelehnt, weil das Arbeitsamt sich auf mein Beschäftigungsverbot beruht was ich in dem Zeitraumvom 1.6. 2 ...

Hallo, Ich bin derzeit in der 15. Woche Schwanger und werde Alleinerziehend sein. Mein Arbeitsvertrag endet am 30.06 und ich würde direkt am 1.07 in den Mutterschutz gehen und der ET wäre am 14.08. Wie läuft das dann ab, hab ich dann überhaupt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder muss ich ALG1 beantragen bis ich Elterngeld bekomme? Bin jetz ...

Hallo. Ich bin momentan verzweifelt und weiß nicht, was ich tun soll. Der ET ist der 14.03.22. Mutterschutz seit dem 31.01.22. Ich war befristet bis 31.12.21 beschäftigt. Natürlich als der Arbeitgeber erfahren hat, dass ich schwanger bin, hat er den Vertrag nicht verlängert. Für Januar hat mich meine FÄ krankgeschrieben, aber nur bis 29. Janua ...

Hallo Ihr Lieben, ich bin ziemlich ratlos weil ich nicht weiss ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Zu mir: Ich bin seit 04.2019 langzeitkrangeschrieben, habe das volle Krankengeld und danach das Alg1 (Nahtlosigkeitsregelung) ausgeschöft und erhalte quasie seit dem 4.10.21 keinerlei Geldleistungen mehr und bin ausgesteuert. Mein Arbeit ...