Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Kindergeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf Kindergeld?

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Liebe Frau Bader, ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland/Norderstedt, bin Mutter eines 19 Monate alten Sohnes und nicht berufstätig. Ich bin Deutsche und mein Sohn ist in Hamburg geboren. Mein Mann,Italiener, der Vater des Kindes, lebt und arbeitet in Italien, ist dort auch voll steuerpflichtig. Ich verbringe die meiste Zeit in Deutschland, fahre bzw. fliege jedoch einige Male hin und her, um sowohl bei meinem Mann als auch bei meiner Familie sein zu können. Erst jetzt bin ich von einem Familienvater darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich ein Anrecht auf Kindergeld haben könnte. Ich habe daraufhin versucht mich zu informieren, die Umstände sind mir jedoch nicht ganz klar. Wären Sie so nett, mich über die allgemeinen Rechte in diesem Bereich aufzuklären? Herzlichen Dank und freundliche Grüße Hixi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der KV hat keinen Anspruch, aber Sie, wenn Sie tatsächlich überwigend in D leben Liebe Grüsse, NB (die auch gerne noch mehr und öfter in Italien wäre - wo wohnt er denn? SEUFZ)


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Hallo Du und Dein Kind sind in Deutschland gemeldet, das Kind lebt in deinem Haushalt und ihr fahrt gelegentlich nach Italien um Kindsvater und Familie zu besuchen ? Na klar habt ihr Anspruch auf Kindergeld !! Guck mal hier : http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/kindergeld.html Puh, bin grad etwas erstaunt, weiss nicht ob man das auch rückwirkend beantragen kann, denn Du verzichtest jeden Monat auf 184 Euro. Wenn man Sozialleistungen bekommt, dann wird es voll gegengerechnet, aber ich denke dass ihr die nicht bekommt, denn da hätte das Amt schon auf einen Antrag bestanden.


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Hallo, danke dir für deine nette Antwort.Nein, Sozialleistungen bekommen wir nicht. Und damals hat mir jemand gesagt, dass, wenn mein Mann in Italien sein Geld verdient, haben wir von Deutschland nichts zu erwarten. Ich habe dann nicht weiter nachgehakt...was wohl ein Fehler war. Denn in Italien gibt es kein Kindergeld...da bekommen wir circa 35 Euro Steuerermäßigung :-(. Und ich habe auch einen Gewerbeschein in Deutschland. Das Projekt ist zwar gescheitert und mein Lohnsteuerjahresausgleich ist kurz und überall steht eine NULL :-), doch das ist ja egal. Also ich glaube immer mehr, dass ich vielleicht doch einen Anspruch habe...und rückwirkend wäre natürlich ein Traum. Wir können es dringend gebrauchen... Liebe Grüße und danke noch mal für deine Unterstützung


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Hallo nochmal. Ne, nicht vielleicht, Du hast einen Anspruch ! Das Kind lebt in Deutschland und hat dort seinen Hauptwohnsitz. Egal wie oft ihr in den Urlaub fahrt ! Es lebt bei Dir und somit kannst Du Kindergeld beantragen und wirst es auch erhalten. Rückwirkend weiss ich nicht, glaube ich auch eher nicht, aber wer weiss ? Anträge kann man sich auch online runterladen und ausdrucken. Als mein Sohn geboren wurde, da gab es vom Standesamt eine Extraausfertigung der Geburtsurkunde auf der sogar stand "für die Familienkasse " und einmal fürs damalige Erziehungsgeld.


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Hallo, man kann das KG 4 Jahre rückwirkend beantragen. Viel Erfolg damit ;) siehe z.B. hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#allgemein


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Hallo, in Rom...doch ich versichere Ihnen: Es ist nicht alles GOld was glänzt :-). Deswegen ist es besser, es bei Besuchen zu belassen ;-). Ich muss noch einmal nachhaken: Was bedeutet denn, der KV hat kein Anrecht? Ich würde doch trotzdem die gesamte Summe (also 184 Euro) erhalten, oder? Danke noch mal


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